RS Vwgh 1995/9/26 95/04/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ArbIG 1993 §13;
AVG §63 Abs1;
AVG §66 Abs4;
AVG §8;
GewO 1994 §81 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Sache iSd § 66 Abs 4 AVG umfaßt auch die Beurteilung der Prozeßvoraussetzungen (hier: im Verfahren über die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage wäre die belBeh gehalten gewesen, die von der Unterinstanz als gegeben erachtete Parteistellung des Arbeitsinspektorats iSd § 13 ArbIG 1993 zu prüfen und ihre - allenfalls gegenteilige - Auffassung an die Stelle jener der Unterinstanz zu setzen).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995040063.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten