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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbIG 1993 §13;Rechtssatz
Die Sache iSd § 66 Abs 4 AVG umfaßt auch die Beurteilung der Prozeßvoraussetzungen (hier: im Verfahren über die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage wäre die belBeh gehalten gewesen, die von der Unterinstanz als gegeben erachtete Parteistellung des Arbeitsinspektorats iSd § 13 ArbIG 1993 zu prüfen und ihre - allenfalls gegenteilige - Auffassung an die Stelle jener der Unterinstanz zu setzen).
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040063.X01Im RIS seit
20.11.2000