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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Eigentümer eines dem Bauplatz gegenüberliegenden von diesem durch eine öffentliche Verkehrsfläche getrennten Grundstückes, kommt ein subjektives öffentliches Recht auf Einhaltung der Abstandsvorschriften zu, die zur Verkehrsfläche in Beziehung stehen (Hinweis E 20.4.1995, 94/06/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060170.X01Im RIS seit
03.05.2001