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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/21 93/04/0043 1 (hier: der Bf hat in bezug auf die Abstandnahme von der Erfüllung eines näher bezeichneten Auflagenpunktes des seinerzeitigen Bewilligungsbescheides durch ersatzlose Aufhebung des Auflagepunktes nicht vorgebracht, daß diese rechtmäßigerweise in einem Verfahren gemäß § 78 Abs 4 GewO 1973 nicht erfolgen dürfe; Hinweis E 29.1.1991, 90/04/0198).Stammrechtssatz
Aus dem Hinweis in Abs 4 auf Abs 3 des § 356 GewO 1973 ergibt sich, daß die Parteistellung des Nachbarn im Betriebsbewilligungsverfahren davon abhängt, daß ihm bereits im Verfahren betreffend die Genehmigung der Betriebsanlage iSd § 356 Abs 3 GewO 1973 Parteistellung zukam (Hinweis E 12.12.1989, 86/04/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993040128.X02Im RIS seit
20.11.2000