Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schriftsatz vom 10. April 2002 beantragte die Beschwerdeführerin die Erteilung einer Bauplatzbewilligung für die Grundstücke Nr. 23 und 24, je KG Wilhering. Mit dem bekämpften Bescheid gab die belangte Behörde der Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen die Abweisung dieses Antrags durch die Behörden der Marktgemeinde Wilhering keine Folge. Die Grundstücke der Beschwerdeführerin seien im Flächenwidmungsplan Nr. 3 seit der Änderung Nr. 3/39 aus ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplanänderung 3.39 der Gemeinde Wilhering vom 30.04.99Oö RaumOG 1994 §2 Abs1 Z1, Z10, §21, §39 Abs3
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Rückwidmung einer Grundfläche von Bauland in
Grünland; vertretbare Annahme des Vorliegens von Gründen -
Umweltschutz, Ortsbild - für die Umwidmung; Interessenabwägung
angesichts der besonderen räumlichen Situation der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B16/02 eine Beschwerde gemäß Art144 B-VG anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Die mitbeteiligte Partei stellte am 2. März 2000 beim Magistrat der Stadt Wien den Antrag auf baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohnungen auf dem vorderen bebaubaren Bereich nächst der Verkehrsfläche auf der Liegenschaft Kaasgrabengasse 83, KG Untersievering, 1190 Wien... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2Plandokument Nr 5779. Beschluss des Wr Gemeinderates vom 26.06.85Wr BauO 1930 §75 Abs2
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Festlegung einer Baufluchtlinie und der
Unterlassung der Festlegung einer höchstzulässigen Gebäudehöhe in
einem Wiener Plandokument; keine eindeutige Erkennbarkeit der Lage
der Baufluchtlinie sowie der Gebäudehöhe aus der Plandarstellung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B1337/02 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Mit Eingabe vom 18. April 2001, beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Podersdorf am See eingelangt am 19. April 2001, ersuchte der Beschwerdeführer um die Erteilung einer Baubewilligung gemäß §18 des Burgenländischen Baugesetzes 1997, LGBl. Nr. 10/1998 idF LGBl. Nr. 32/2001 und 42/2001 (in der Folge: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den vorliegenden, auf Art89 Abs2 erster Satz und Art139 Abs1 erster Satz B-VG gestützten Anträgen begehrt der Verwaltungsgerichtshof "1. die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Innsbruck (Änderung Nr. AL-F22), Beschluss des Gemeinderates vom 16. Juli 1997, aufsichtsbehördlich genehmigt durch Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 6. Juli 1998 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel in der Zeit vom 27. Juli... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2Bebauungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck AL-B25 vom 16.07.97Flächenwidmungsplanänderung der Landeshauptstadt Innsbruck AL-F22 vom 16.07.97Tir RaumOG 1997 §108 Abs4 litaTir RaumOG 2001 §57 Abs4
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit einer Flächenwidmungsplanänderung hinsichtlich der
Umwidmung einer Grundfläche von Grünland in Wohngebiet sowie der
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Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litcBebauungsrichtlinien der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 28.07.01Bgld GemeindeO §75Bgld RaumplanungsG §23 Abs9
Leitsatz: Aufhebung von Bebauungsrichtlinien wegen gesetzwidriger Kundmachung
in Folge fehlenden Hinweises auf die Verlautbarung der Genehmigung
der Landesregierung im Landesamtsblatt aufgrund Kundmachung noch vor
dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B1321/01 eine Beschwerde gemäß Art144 B-VG anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte mit Schreiben vom 15. Jänner 2001 bei der niederösterreichischen Marktgemeinde Leobersdorf den Antrag auf Erklärung des in ihrem Eigentum stehenden Grundstückes Nr. 919/2, KG Leobersdorf, zum Bauplatz. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Leobersdorf wies diesen Antrag mit Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl B710/02 eine Beschwerde gemäß Art144 B-VG anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Mit Eingabe vom 27. Juli 2000 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung eines Büro- und Wohnhauses auf der Liegenschaft in Wien 13, Küniglberggasse 42. Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens modifizierte der Bauwerber das Bauvorhaben unte... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2Nö ROG 1976 §22 Abs1 Z2, §24Örtliches Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Leobersdorf vom 22.02.90
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit eines örtlichen Raumordnungsprogrammes hinsichtlich
der Rückwidmung eines Grundstückes von Bauland-Wohngebiet in Grünland
Sportstätte, Spielplatz mangels ausreichender Grundlagenforschung bzw
eines ausreichenden Änderungsanlasses im Sinne... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2Plandokument Nr 6299. Beschluss des Wr Gemeinderates vom 25.06.92Wr BauO 1930 §1, §2, §6 Abs6, Abs10, §76 Abs10Wr BauO-Nov LGBl 10/1996 ArtII
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Festlegung des Zusatzes "Geschäftsviertel" zur
Widmung Wohngebiet, der geschlossenen Bauweise, der maximalen
Gebäudehöhe sowie der Baufluchtlinien für ein Grundstück in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Ried im Innkreis hat am 12. Dezember 1997, Zl. Bau R1-153-0/06/97/Ing.Rans/Die, eine Verordnung mit folgendem Inhalt erlassen: "Gemäß §§40 Abs2 Zif. 4 und 43 Abs1 OÖ. Gemeindeordnung 1990 sowie §§43 Abs1 litb und 94d Zif. 4 StVO 1960 i.d.g.F. wird verordnet: An der Nordwestseite des Kirchenplatzes wird vor den Häusern Nr. 5 bis Nr. 8 ein Halte- und Parkverbot gem. §52 Zif. 13b StVO 1960 i. d.g.F.... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2Halte- und ParkverbotsV der Gemeinde Ried im Innkreis vom 12.12.97StVO 1960 §94f Abs1
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Erlassung eines Halte- und Parkverbots in Ried
im Innkreis wegen Unterlassung der gesetzlich gebotenen Anhörung der
betroffenen gesetzlichen Interessenvertretungen
Rechtssatz: Gesetzwidrigk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 16. Oktober 2001 als Behörde erster Instanz wurde einer Gesellschaft mbH gemäß §17 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000) die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer thermischen Restmüllbehandlungsanlage (TBA) für nicht gefährliche Abfälle samt Nebenanlagen mit einer Kapazität von 80.000 t/Jahr auf näher bezeichneten Grundstücken nach Maßgabe der vorgelegten Projektunterl... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / LegitimationAbfallwirtschaftsG §29Krnt AbfallwirtschaftsO §13 Abs2, §43UVP-G 2000 §3, §17, §19 Abs4Verordnung der Kärntner Landesregierung über den Entsorgungsbereich und den Standort der thermischen Abfallbehandlungsanlage, LGBl 11/1999 - Krnt StandortV
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Am 15. November 1995 hat der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zu Zl. 138.021/40-I/31-95 folgende Verordnung erlassen: "Aufgrund des §43 Absätze 1 und 2 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/60, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/94, wird verordnet: Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des sich bewegenden Verkehrs, sowie zur Fernhaltung von Lärm von den Anrainern der Wiener Außenring-Autobah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung vom 17. April 2002, Zl. 11.0/19/02, wurden gemäß §43 StVO 1960 anlässlich der Durchführung von Bauarbeiten auf der L 340 im Ortsgebiet von Mooskirchen im Zuge der "Ortserneuerung" im Bereich km 2,2 bis km 2,7 für die Dauer der Bauarbeiten folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: "1. Sollte durch die Bauarbeiten die gesamte Fahrbahn der Landesstraße beansprucht werden, wird die Landesstraße im Bereich der Baustelle für den so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Verordnung vom 14. Oktober 2002, Zl. STR-VO-02/2002, wurde vom Bürgermeister der Marktgemeinde Pottendorf eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Zonenbeschränkung für die Esterhazystraße zwischen der Waldhiergasse und der Pallischgasse im Ortsgebiet von Pottendorf erlassen. Im verfassungsgerichtlichen Verfahren ist unbestritten geblieben, dass die Verordnung durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Pottendorf und ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art148eGeschwindigkeitsbeschränkungsV des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 15.11.95 betreffend die Wiener Außenring-Autobahn A 21 zwischen Brunn/Gebirge und GießhüblStVO 1960 §43 Abs2
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der
Wiener Außenring-Autobahn A 21 zum Zwecke des Lä... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2GeschwindigkeitsbeschränkungsV der Marktgemeinde Pottendorf vom 14.10.02 (30 km/h als Zonenbeschränkung)StVO 1960 §43 Abs1 litb
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung in einer
Gemeinde; ausreichende Grundlagenforschung, Erforderlichkeit der
Beschränkung
Rechtssatz: Keine Geset... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2FahrverbotsV der BH Voitsberg vom 17.04.02StVO §94f
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit einer Fahrverbotsverordnung; keine Verletzung
des Anhörungsrechts von Interessenvertretungen
Rechtssatz: Keine Gesetzwidrigkeit der FahrverbotsV der BH Voitsberg vom 17.04.02; keine Verletzung des Anhörungsrechts von Inte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller betreibt die einzige öffentliche Apotheke in Matrei am Brenner. Mit seinem auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt er die Aufhebung näher bezeichneter Absätze der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 25.9.2002, Zl. 7-Apo-1002-2, 7-Apo-1003, betreffend die Betriebszeiten und die Regelung des Bereitschaftsdienstes für die Wipptal-Apotheke in Matrei am Brenner und die Marien-Apotheke in Steinach am Brenner, als "... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2ApothekenG §8 Abs2, Abs3, Abs5Verordnung der BH Innsbruck vom 25.09.02 betreffend die Betriebszeiten und die Regelung des Bereitschaftsdienstes für die öffentlichen Apotheken in Matrei und Steinach am Brenner
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen einer
Apotheken-Betriebszeiten-Verordnung über die Festlegung eines
Dienstturnus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1248/03 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Der Beschwerdeführer leistete von 4. Oktober 1999 bis 30. September 2000 seinen ordentlichen Zivildienst. Mit Schreiben an den Bundesminister für Inneres vom 22. August 2000 stellte er den Antrag auf Feststellung der Höhe der monatlichen Grundvergütung und auf Feststellung, inwieweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Buchmacher im Sinne des Kärntner Totalisateur- und Buchmacherwettengesetzes, LGBl. 68/1996. Von der Stadt Villach wurden die bei ihr getätigten Wetteinsätze der Vergnügungssteuer unterzogen. Gegen den (Vorstellungs)bescheid der Kärntner Landesregierung vom 26. Juni 2002 betreffend Vergnügungssteuer für den Zeitraum Oktober 1997 bis Juli 2001 hat die beschwerdeführende Gesellschaft die beim Verfassungsgerichtsh... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art18 Abs2F-VG 1948 §6 Abs2, §7 Abs5, §8 Abs1, Abs2FAG 1997 §6 Abs1 Z3, §12, §14 Abs1 Z9, §15 Abs3 Z1FAG 2001 §8 Z3, §14, §15 Abs1 Z8, §16 Abs3 Z1Krnt VeranstaltungsG 1997 §1 Abs3 litdKrnt VergnügungssteuerG 1982 §2 Abs4VergnügungssteuerV 1996 der Stadt Villach vom 17.04.96 §2 Abs1 litdVergnügungssteuerV 1997 der Stadt Villach vom 15.10.97 §2 Abs1 litdVergnügungssteuerV 2001 der Stadt... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art9a Abs3B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEMRK Art4 Abs3 litbAVG §6 Abs1Übertragungs-Verordnung, BGBl II 140/2002 ZivildienstG §54a idF BGBl I 133/2000
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der Ausgliederung bestimmter Aufgaben wie zB
der Zuweisung der Zivildienstpflichtigen oder der Befreiung von der
Verpflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit einem als "Bescheid" bezeichneten Verwaltungsakt vom 10. Juni 2003 erteilte der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit der "Verbund - Austrian Power Grid AG (Verbund-APG)" (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) für die Dauer von 18 Monaten ab dem 24. Juni 2003 gemäß §5 des Bundesgesetzes vom 6. Feber 1968 über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken (StarkstromwegeG 1968), BGBl. Nr. 70/1968, (in der Fo... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litcStarkstromwegeG 1968 §5Stmk StarkstromwegeG §5
Leitsatz: Teilweise Stattgabe des Individualantrags von Gemeinden auf Aufhebung
eines Rechtsaktes des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Vornahme von Vorarbeiten
für... mehr lesen...