Entscheidungsgründe: I. Mit Schiedsspruch der Schiedskommission zur Entscheidung über Ansprüche auf Ersatz von Jagd- und Wildschäden in der Gemeinde Frauenkirchen vom 26.5.1986 wurde der Bf. J K verpflichtet, Ersatz für Wildschaden in der Höhe von S 7.300,-zu leisten. Der dagegen erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Bezirksschiedskommission für Jagd- und Wildschäden bei der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 4.12.1987 teilweise Folge gegeben und der Schiedsspruc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Bescheidadressat eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts; Beschwerdelegitimation der Mitglieder dieser Jagdgesellschaft gegeben - Rechtssphäre selbst und unmittelbar betroffen Einen Anlaßfall gleichzuhaltender Fall; Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen offenkundig nachtei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 Abs1 (zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der Bf. am 12. Oktober 1987 in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion (BPD) Salzburg festgenommen und sodann bis 14. Oktober 1987 in Polizeihaft gehalten worden sei. Der Bf. behauptet, durch diese - in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ergangenen Maßnahmen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Spruchsenat des Hauptzollamtes Feldkirch erkannte den Bf. mit Bescheid vom 30. Juni 1987 schuldig, dadurch das Finanzvergehen des versuchten Schmuggels nach §35 Abs1 des Finanzstrafgesetzes, BGBl. 129/1958, idF der Nov. 532/1984 (FinStrG) iVm §13 FinStrG begangen zu haben, daß er am 13. Juni 1985 anläßlich seiner Einreise in das österreichische Zollgebiet beim Zollamt Höchst Schmuck und Textilien im Gesamtwert von 84.176 S vorsätzlich unter Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Begründung: I. Anläßlich der Scheidung der Ehe des Bf. wurden die elterlichen Rechte und Pflichten bezüglich der der Ehe entstammenden minderjährigen Kinder Thomas und Anna Flemming der Mutter zugesprochen. Nachdem der Bf. mehrmals vergeblich versucht hatte, Auskunft über den Schulerfolg seines Sohnes Thomas zu erhalten, erhob er mit Schreiben vom 24. Dezember 1987 das "Rechtsmittel der Dienstaufsichtsbeschwerde" an den Stadtschulrat für Wien und ersuchte, ihm "pe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung WirkungMRK Art6 Abs1FinStrG §§62 ffVfGG §82 Abs1
Leitsatz: Beginn des Laufes der Beschwerdefrist mit Zustellung der
Bescheidausfertigung; Zulässigkeit der Beschwerdeerhebung nach
mündlicher Verkündung des Bescheides; Zurückweisung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / VerhaftungStGG Art8 / Verletzung keineSuchtgiftG §12 Abs1StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs2
Leitsatz: Vertretbare Annahme der Mittäterschaft am Verbrechen nach §12 Abs1
SuchtgiftG - gesetzmäßige Festnahme nach §§177 Abs1 iVm. §175 Abs1
Z1 StPO; keine ungerechtfertigte Verzögerung der Einvernahme und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Mangelnder Bescheidcharakter einer Erledigung des Bundesministers
für Unterricht, Kunst und Sport; Mitteilung des Sachverhaltes, daß
Auskunft über den schulischen Fortgang des Sohnes des Bf. nur der
erziehungsberechtigten Kindesmutter gegeben werden kann
Rechtssatz: Antrag d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...