Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 9.991-10.020 von 21.813

RS Vfgh 1988/6/9 B92/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungKWG §23 Abs2 Z1 idF BGBl 325/1986 FinStrG §83 Abs2FinStrG §152 Abs1
Leitsatz: Schriftlicher Verwaltungsakt der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens - normative Wirkung im Hinblick auf §23 Abs2 Z1 KWG idF BGBl. 325/1986; keine "verfahrensregelnde" Anordnung iS des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B950/87

Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5Tir GVG 1983 §6 Abs1 litcTir GVG 1983 §8
Leitsatz: Keine Bedenken gegen §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc GVG Tir; ergänzendes Ermittlungsverfahren und Vornahme der Interessenabwägung iS des §8 in Entsprechung des Erk. VfSlg. 10942/1986; keine denkunmögliche, keine willkürliche Anwendung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B883/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungASVG §415
Leitsatz: Gemäß §415 ASVG iVm. §182 BSVG steht gegen eine die Frage der Versicherungspflicht betreffende Entscheidung des Landeshauptmannes das Rechtsmittel der Berufung an den Bundesminister für Arbeit und Soziales offen (s. zB VfSlg. 11287/1987) Zurückweisung der Beschwerde mangels Instanz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B40/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Bei einer Aufforderung gemäß §53 Abs1 VStG 1950 zum Antritt der rechtskräftig verhängten (Ersatz-)Freiheitsstrafe handelt es sich um keinen Bescheid iS des Art144 Abs1 B-VG, sondern lediglich um die nachdrückliche Erinnerung an einen bereits im Strafbescheid enthaltenen Befehl (vgl. VfSl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B59/88, B60/88

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStPO §90
Leitsatz: Da nur die Staatsanwaltschaft den Strafanspruch des Staates zu vertreten hat und dem Einzelnen kein subjektives Recht auf Geltendmachung dieses (staatlichen) Strafanspruches zusteht, konnte die Zurücklegung einer Anzeige gemäß §90 StPO hier auch nicht in Rechte des Bf. eingreifen; Zurückweisung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

RS Vfgh 1988/6/9 B746/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; die bloß theoretische Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung stellt noch nicht den Haftgrund nach §175 Abs1 Z3 StPO Verdunkelungsgefahr her nicht vor; Verletzung des Rechtes auf persönliche ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

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