RS Vfgh 1988/6/21 B625/87

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

10 Verfassungsrecht
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
StGG Art12 / Vereinsrecht
StV Wien 1955 Art4
VereinsG idF vor der Novelle BGBl 648/1987 §6 Abs1

Rechtssatz

Proponent Träger der Vereinsreiheit im Verfahren zur beabsichtigten Bildung eines Vereines; Beschwerdelegitimation gegeben

VereinsG idF vor der Nov. BGBl. 648/1987; aus Gründen der nationalen Sichehreit müssen Vereinsstatuten derart formuliert sein, daß eine dem Art4 Staatsvertrag von Wien 1955 widersprechende Vereinstätigkeit mit Sicherheit ausgeschlossen wird; zusammenschauende Betrachtung der Statuten-Vereinszweck Betreibung großdeutscher Propaganda zugunsten der Vereinigung Österreichs mit Deutschland; gesetzmäßige Untersagung der Vereinsbildung nach §6 Abs1

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Vereinsrecht, Auslegung verfassungskonforme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1988:B625.1987

Dokumentnummer

JFR_10119379_87B00625_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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