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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRechtssatz
Proponent Träger der Vereinsreiheit im Verfahren zur beabsichtigten Bildung eines Vereines; Beschwerdelegitimation gegeben
VereinsG idF vor der Nov. BGBl. 648/1987; aus Gründen der nationalen Sichehreit müssen Vereinsstatuten derart formuliert sein, daß eine dem Art4 Staatsvertrag von Wien 1955 widersprechende Vereinstätigkeit mit Sicherheit ausgeschlossen wird; zusammenschauende Betrachtung der Statuten-Vereinszweck Betreibung großdeutscher Propaganda zugunsten der Vereinigung Österreichs mit Deutschland; gesetzmäßige Untersagung der Vereinsbildung nach §6 Abs1
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Vereinsrecht, Auslegung verfassungskonformeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1988:B625.1987Dokumentnummer
JFR_10119379_87B00625_01