Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...