Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
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Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme
einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG;
rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach
§36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides -
als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 1. Juli 1983 verkaufte S H, Bauer in Fügen, die Gp. ..., Wiese, in EZ ... KG Fügen im Ausmaß von 4.946 m2 an A D, Land- und Gastwirt in Fügen, zur landwirtschaftlichen Nutzung um einen Kaufpreis von S 500.000,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Fügen vom 4. Jänner 1984 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc des Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. für Tirol Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die Zus... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten, am 8. Jänner 1988 der Gefangenenhausverwaltung des Landesgerichtes für Strafsachen Graz zur postalischen Weiterbeförderung an den VfGH übergebenen Schreiben vom 7. Jänner 1988 (ergänzt durch Eingabe vom 23. Jänner 1988) zog der Strafgefangene Werner Pieber der Sache nach folgende Verwaltungsakte in Beschwerde: a) Die Aufforderung der Bundespolizeidirektion Graz vom 23. September 1987, ZI... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Das Finanzamt Baden als Finanzstrafbehörde erster Instanz richtete am 13. Jänner 1988 unter Straflisten-Nr. 11/88 an Dr. R G, wohnhaft in Baden, eine Note folgenden Inhaltes: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für 198... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern stellte mit Bescheid vom 2. Jänner 1987, Z4181-111014 8J7, fest, daß Franz Joachim Klinke als Pächter des Fischereirechtes in einem näher umschriebenen Fischereirevier a) ab 1. Jänner 1978 in der Unfallversicherung der Bauern gemäß §3 Abs1 Z1 und Abs2 BSVG, BGBl. 559/1978, pflichtversichert sei und b) hiefür für den Zeitraum vom 1. Jänner 1979 bis 31. Dezember 1986 ziffernmäßig bestimmte Beiträge zu entrichten... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten und der Sache nach auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 14. Jänner 1988 zog der Einschreiter Emil Galiläus Loesch sowohl den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Mai 1987, 4 Vr 389/87, als auch die von der Staatsanwaltschaft Wien gemäß §90 StPO verfügte Zurücklegung einer zur Z14 St 76374/87 erstatteten Anzeige in Beschwerde. (9. Juni 1988) 2... mehr lesen...