Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.813 Dokumente

Entscheidungen 9.961-9.990 von 21.813

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1056/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1187/87

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1056/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach §36 Abs1 VStG
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Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1187/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1056/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1187/87

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1056/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach §36 Abs1 VStG
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Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1187/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1056/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1187/87

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1056/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach §36 Abs1 VStG
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Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1187/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1056/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1056/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach §36 Abs1 VStG
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Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1187/87

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1187/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1056/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1056/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach §36 Abs1 VStG
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1187/87

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1187/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Wie sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien, Zlen. Pst 9033-Z/87 und I-504.934/FrB/87, sowie aus den in den hier bedeutsamen Belangen übereinstimmenden Ausführungen der Parteien dieses verfassungsgerichtlichen Verfahrens ergibt, wurde der Bf. - ein türkischer Staatsangehöriger - am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien am Westbahnhof im Rahmen einer sogenannten Bezirksstreife von Kriminalbeamten der BPD Wien ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/10 B1056/87

Entscheidungsgründe: I. 1. Die vorliegende, auf Art144 (Abs1 zweiter Satz) B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen die in der Nacht vom 27. auf den 28. August 1987 in Höchst/Bezirk Bregenz durch Gendarmeriebeamte erfolgte Festnahme der Bf. und deren Anhaltung bis etwa 6,00 Uhr. Für diese Maßnahmen hätte jegliche gesetzliche Grundlage gefehlt; sie seien willkürlich vorgenommen worden; die Verhaftung sei keine adäquate Reaktion auf das Verhalten der Bf. gewesen. Diese sei ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1056/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8MRK Art3VStG §35VStG §36 Abs1
Leitsatz: Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme einer Verwaltungsübertretung nach §18 Vbg. SittenpolizeiG; rechtmäßige Festnahme nach §35 litc VStG und Freilassung nach §36 Abs1 VStG
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Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1187/87

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

RS Vfgh 1988/6/10 B1187/87

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungStGG Art8 / VerletzungPersFrSchG §4FremdenpolizeiG §5 Abs1
Leitsatz: Festnahme und Anhaltung vor Erlassung eines Schubhaftbescheides - als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bekämpfbare Maßnahme - nicht aber weitere Anhal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B746/87

Entscheidungsgründe: 1.1.1. K H beantragte mit seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde nach Art144 (Abs1) B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1987 in Wien dadurch, daß ihn Organe der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und bis zum Abend dieses Tages in (Verwaltungs-)Haft gehalten hatten, und zwar ungeachtet seiner Haftunfähigkeit, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG (... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

TE Vfgh Erkenntnis 1988/6/9 B950/87

Entscheidungsgründe: 1. Mit Kaufvertrag vom 1. Juli 1983 verkaufte S H, Bauer in Fügen, die Gp. ..., Wiese, in EZ ... KG Fügen im Ausmaß von 4.946 m2 an A D, Land- und Gastwirt in Fügen, zur landwirtschaftlichen Nutzung um einen Kaufpreis von S 500.000,--. 2.1. Mit Bescheid der Grundverkehrsbehörde Fügen vom 4. Jänner 1984 wurde diesem Rechtserwerb gemäß §§4 Abs1 und 6 Abs1 litc des Grundverkehrsgesetzes 1983, LGBl. für Tirol Nr. 69/1983 (künftig: GVG), die Zus... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.06.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/6/9 B40/88

Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten, am 8. Jänner 1988 der Gefangenenhausverwaltung des Landesgerichtes für Strafsachen Graz zur postalischen Weiterbeförderung an den VfGH übergebenen Schreiben vom 7. Jänner 1988 (ergänzt durch Eingabe vom 23. Jänner 1988) zog der Strafgefangene Werner Pieber der Sache nach folgende Verwaltungsakte in Beschwerde: a) Die Aufforderung der Bundespolizeidirektion Graz vom 23. September 1987, ZI... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.06.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/6/9 B92/88

Begründung: 1.1. Das Finanzamt Baden als Finanzstrafbehörde erster Instanz richtete am 13. Jänner 1988 unter Straflisten-Nr. 11/88 an Dr. R G, wohnhaft in Baden, eine Note folgenden Inhaltes: "1. Gegen Sie wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß Sie vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Baden unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für 198... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.06.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/6/9 B883/88

Begründung: 1.1.1. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern stellte mit Bescheid vom 2. Jänner 1987, Z4181-111014 8J7, fest, daß Franz Joachim Klinke als Pächter des Fischereirechtes in einem näher umschriebenen Fischereirevier a) ab 1. Jänner 1978 in der Unfallversicherung der Bauern gemäß §3 Abs1 Z1 und Abs2 BSVG, BGBl. 559/1978, pflichtversichert sei und b) hiefür für den Zeitraum vom 1. Jänner 1979 bis 31. Dezember 1986 ziffernmäßig bestimmte Beiträge zu entrichten... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.06.1988

TE Vfgh Beschluss 1988/6/9 B59/88, B60/88

Begründung: 1. Mit seinem nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten und der Sache nach auf Art144 B-VG gestützten Schreiben vom 14. Jänner 1988 zog der Einschreiter Emil Galiläus Loesch sowohl den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Mai 1987, 4 Vr 389/87, als auch die von der Staatsanwaltschaft Wien gemäß §90 StPO verfügte Zurücklegung einer zur Z14 St 76374/87 erstatteten Anzeige in Beschwerde. (9. Juni 1988) 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 09.06.1988

Entscheidungen 9.961-9.990 von 21.813

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