Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...