Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner (selbstverfaßten) Eingabe erklärt der Einschreiter, Beschwerde zu erheben "gegen meine Festnahme mit anschließendem Freiheitsentzug von ca. 8 Uhr 42 bis ca. 16 Uhr 30 anläßlich der Amtshandlung der BH Scheibbs am 11.6.1996 auf meinem gepachteten Anwesen ...". Weiters beantragt er die Bewilligung der Verfahrenshilfe. 2. Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl. 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die B... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art129a Abs1 Z2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen Festnahme und Freiheitsentzug
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Rechtssatz: Weder Art144 B-VG (idF der Novelle BGBl 685/1988) noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Ve... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft nahm am 13. Oktober 1989 ein bis 15. Oktober 1989 befristetes Kaufanbot der mitbeteiligten Parteien über das Grundstück Nr. 1684 im Gutsbestand der EZ 20 KG Wals I an. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 29. November 1991, 1 Cg 262/91-14, wurden die mitbeteiligten Parteien schuldig erkannt, in die Abschreibung des betreffenden Grundstückes, in die Neueröffnung einer Grundbuchseinlage für dieses Grundstück und in die Einve... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungSbg GVG 1993 §33 Abs1 litdSbg GVG 1993 §45 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der
Grundverkehrs-Landeskommission mangels Erschöpfung des
Instanzenzuges; Rechtszug an den Unabhängigen Verwaltungssenat
aufgrund des hier anzuwendenden Sbg GVG 1993
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Linz vom 24. Juli 1995 wurde die beschwerdeführende Marktgemeinde Neuhofen/Krems gemäß §3 Abs3 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales betreffend Richtlinien über die Abwicklung der Sondernotstandshilfe (Sondernotstandshilfe-Verordnung), BGBl. Nr. 361/1995, zur Tragung eines Drittels der an die im Bescheid namentlich angeführten Personen ausbezahlten Sondernotstandshilfe in der Höhe von insgesamt S 65.011,60 v... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheiden der regionalen Geschäftsstelle Oberpullendorf des Arbeitsmarktservice Burgenland jeweils vom 15. März 1996 wurde die beschwerdeführende Gemeinde Raiding gemäß §§2 Abs2 FAG, 6 Abs6 AMPFG und 3 Abs5 der Sondernotstandshilfeverordnung, BGBl. Nr. 361/1995, zur Tragung eines Drittels der an die im jeweiligen Bescheid namentlich angeführten Person ausbezahlten Sondernotstandshilfe verpflichtet. 2. Den dagegen erhobenen Berufungen der Marktgemeinde Rai... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die A.S.A. AG stellte am 20. Dezember 1993 gemäß §29 Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. 325/1990, idgF, (AWG), den Antrag an den Landeshauptmann von Oberösterreich als Abfallwirtschaftsbehörde auf Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Verbrennung gefährlicher Abfälle mit Standort Neukirchen an der Enknach. Am 12. Oktober 1994 wurde ein "technisches Detailprojekt" vorgelegt, das die bisherigen Antragsunterlagen ergänzen sollte. Der darauf folgende Schriftverkehr z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 8. November 1995, Z UVS 30.16-3/95-6, wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz, mit dem über ihn eine Verwaltungsstrafe wegen fahrlässiger Verkürzung der Parkabgabe gemäß §2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes 1979, LGBl. 21/1979, in Verbindung mit §2 und 4 der Grazer Parkgebührenverordnung 1979 verhängt wurde, als unbeg... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationOö GemeindeO 1990 §43Oö GemeindeO 1990 §58 Abs1Oö GemeindeO 1990 §60
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde infolge Fehlens eines
Gemeinderatsbeschlusses zur Beschwerdeerhebung bzw mangels Vorliegen
der Voraussetzungen für eine Beschwerdeerhebung in Form einer
Notanordnung seitens des Bürgermeisters
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationBgld GemeindeO §25 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung der Beschwerden einer Gemeinde mangels Vorliegen eines innerhalb der Beschwerdefrist gefaßten Beschlusses des hiefür zuständigen Gemeinderates zur Beschwerdeerhebung (ebenso: B v 09.10.96, B2549/96). Entscheidungstexte B 2552-2555/96 E... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Rechtssatz: Anlaßfallwirkung der Aufhebung eines Teils der KurzparkzonenV des Grazer Stadtsenates vom 29.09.92 mit E v 24.09.96, V75/96. Entscheidungstexte B 117/96 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 24.09.1996 B 117/96 ... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationUVP-G §3 Abs6UVP-G §19VfGG §19 Abs3 Z2 lite
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde des Landes Oberösterreich gegen einen
Bescheid des Umweltsenates mangels Legitimation; kein subjektives
Recht des Landes zur Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung
der Erforderlichkeit eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens
nach dem UVP-G; ke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Vorstandes der Landeskrankenkanstalten-Betriebsgesellschaft in Klagenfurt vom 22. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß §38 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes mit Wirkung vom 1. Juni 1995 zur Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft versetzt und unter einem mit 31. Mai 1995 von der Funktion des Verwaltungsdirektors des Landeskrankenhauses Klagenfurt entbunden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte... mehr lesen...