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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Keine Legitimation zur Beschwerdeführung gegen die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs mangels Einbringung einer Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid; keine Veränderung der Rechtslage durch den Berufungsbescheid aufgrund Abweisung der Berufung des Vertragspartners der Beschwerdeführerin mit gleichlautendem BescheidRechtssatz
Die Beschwerdeführerin hat ihr Recht zur Einbringung einer Berufung gegen den (auch) ihr zugestellten erstinstanzlichen Bescheid nicht ausgeübt.
Die belangte Behörde hat, indem sie die Berufung des Vertragspartners der Beschwerdeführerin abwies, einen mit dem erstinstanzlichen Bescheid übereinstimmenden neuen Bescheid erlassen (s. zB VfSlg. 6016/1969, 6486/1971, 8084/1977, 8098/1977). Sie hat daher die durch den erstinstanzlichen Bescheid geschaffene Rechtslage nicht zum Nachteil der Beschwerdeführerin verändert. Damit aber fehlt der Beschwerdeführerin iS der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes die Beschwerdelegitimation.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Grundverkehrsrecht BehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B1710.1995Dokumentnummer
JFR_10038875_95B01710_01