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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaLeitsatz
Abweisung eines "umfassenden" Verfahrenshilfeantrags alsaussichtslos; kein Vorliegen eines Bescheides, Wahlanfechtung vorAbschluss einer Wahl nicht zulässigRechtssatz
Keine Bescheidqualität eines formlosen Schreibens betreffend die Nichtanerkennung einer Unterstützungserklärung für eine Wahlpartei; bloße Information bzw Auskunft. Außerdem kein Rechtsmittel ergriffen, daher jedenfalls Nichterschöpfung des administrativen Instanzenzuges.
Geltendmachung von Mängeln des Wahlverfahrens nur nach Abschluss desselben. Keine die Rechtmäßigkeit des endgültigen Wahlausgangs präjudizierende Rechtskraft eines die Bestätigung einer Unterstützungserklärung versagenden Bescheides.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Wahlvorschlag, Bescheidbegriff, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH/ Wahlanfechtung, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B1554.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010