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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litcLeitsatz
Stattgabe des Antrags eines Gemeinderates auf Mandatsverlust einesGemeinderatsmitglieds wegen Verlustes der Wählbarkeit infolgeVerlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde;Verlustigerklärung des MandatsRechtssatz
M S hat mit der Verlegung seines Hauptwohnsitzes von der Gemeinde Fresach nach Villach den in §39 Abs1 erster Satz Krnt Gemeinderats- und BürgermeisterwahlO 2002 iVm §31 Abs1 litb Krnt Allgemeine GemeindeO 1998 vorgesehenen Grund für den Verlust seines Mandates als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Fresach gesetzt (vgl auch VfSlg 15950/2000).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gemeinderecht, Gemeinderat, Wahlen, VfGH / Mandatsverlust, WohnsitzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:WII1.2008Zuletzt aktualisiert am
18.08.2010