RS Lvwg 2020/5/15 LVwG-M-3/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.05.2020

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §88 Abs1
SPG 1991 §88 Abs2
FrPolG 2005 §41 Abs3
ARB1/80 Art 13

Rechtssatz

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Flughafen ergibt sich im Fall einer Zurückweisung dort zwingend, dass der Fremde den Grenzkontrollbereich aus tatsächlichen Gründen nicht sofort verlassen kann, sodass der Auftrag, sich im Transitbereich aufzuhalten, notwendige Folge einer Zurückweisung ist. Gleiches gilt für den Auftrag, das Bundesgebiet zu verlassen, zumal es sich wesensmäßig um einen Teil der Zurückweisung handelt.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Zurückweisung an der Grenze; Stillhalteklauseln ARB; Reisepass; Eintragung; Wiedereinreise-Sichtvermerk; Durchstreichen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.3.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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