Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.05.2020Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Flughafen ergibt sich im Fall einer Zurückweisung dort zwingend, dass der Fremde den Grenzkontrollbereich aus tatsächlichen Gründen nicht sofort verlassen kann, sodass der Auftrag, sich im Transitbereich aufzuhalten, notwendige Folge einer Zurückweisung ist. Gleiches gilt für den Auftrag, das Bundesgebiet zu verlassen, zumal es sich wesensmäßig um einen Teil der Zurückweisung handelt.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Zurückweisung an der Grenze; Stillhalteklauseln ARB; Reisepass; Eintragung; Wiedereinreise-Sichtvermerk; Durchstreichen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.3.001.2020Zuletzt aktualisiert am
25.06.2020