Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.06.2020Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Von Relevanz für die Anwendbarkeit der Stillhalteklauseln und damit spiegelbildlich die Anwendbarkeit des Erlöschenstatbestandes des § 20 Abs 4 NAG ist der vom Fremden verfolgte Aufenthaltszweck, wobei es am Fremden liegt, diesen Zweck der Behörde bzw. dem einschreitenden Organ gegenüber zu offenbaren (vgl VwGH Ra 2017/22/0040) und glaubhaft zu machen (§ 41 Abs 3 FPG; idS ausdrücklich die stRsp, etwa VwGH 2000/02/0107; VwGH 98/02/0319).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Zurückweisung an der Grenze; Stillhalteklauseln ARB;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.6.002.2020Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020