Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
14.07.2020Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Werden im Zuge der Vollziehung des NÖ GrundversorgungsG Verträge mit Betreibern von Betreuungseinrichtungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abgeschlossen, sind Handlungen von Betreuern dieser Einrichtungen dem Land Niederösterreich nicht zuzurechnen und stellen kein hoheitliches Handeln dar (hier: Verlegung von Minderjährigen in eine Betreuungseinrichtung). […] Im Zuge der Privatwirtschaftsverwaltung gesetzte Maßnahmen scheiden als Anfechtungsgegenstand einer Maßnahmenbeschwerde aus.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Anfechtungsgegenstand; hoheitliches Handeln; Privatwirtschaftsverwaltung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.3.001.2019Zuletzt aktualisiert am
15.09.2020