RS OGH 1987/12/2 3Ob517/87, 3Ob542/91

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Veröffentlicht am 02.12.1987
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Norm

ABGB §901 II2
MRG §30 Abs2 Z13

Rechtssatz

Auch wenn im Mietvertrag der Verkauf des Hauses, in dem sich das Bestandobjekt befindet, als Kündigungsgrund vereinbart worden war, gehört es nicht zu den typischen Voraussetzungen eines im Kündigungsprozeß geschlossenen Räumungsvergleiches, daß das Haus, in dem sich das Bestandobjekt befindet, schon verkauft ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017560

Dokumentnummer

JJR_19871202_OGH0002_0030OB00517_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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