RS OGH 1987/4/27 1Ob566/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1987
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Norm

MRG §30 Abs2 Z8 A2

Rechtssatz

Die Unterbringung von Bediensteten, die sonst über keine Wohnmöglichkeit verfügen, begründet keinen Eigenbedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070588

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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