RS OGH 1987/4/27 1Ob566/87, 1Ob156/15w

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Norm

MRG §30 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die Mahnung kann nur dann entfallen, wenn damit ein reiner Formalakt gesetzt würde, so etwa bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters oder wenn der Mieter die Leistung ausdrücklich verweigert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070235

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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