Norm
MRG §30 Abs2 Z9 A2Rechtssatz
Kein dringender Eigenbedarf an einem Geschäftslokal zwecks Schaffung einer Existenzgrundlage für ein Kind des Vermieters, wenn die (zweite) Berufsausbildung (Gastwirt) nicht typischerweise auf die Ausübung des Berufes in Form einer selbständigen Tätigkeit abzielt und nicht dargetan wurde, daß der Beruf nur in dieser Form (und nicht etwa auch als Geschäftsführer oder Pächter) ausgeübt werden könne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070607Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008