Norm
MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 FRechtssatz
Hat der Vermieter gegen Entgelt der Untervermietung zugestimmt und konnte diese Zustimmung mangels entsprechender Einschränkung als von der Höhe des Untermietzinses unabhängig erteilt aufgefasst werden, so schließt eine solche rechtsgeschäftliche Erklärung eine spätere Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 4, zweiter Fall MRG aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070472Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011