RS OGH 1987/4/27 1Ob566/87, 3Ob545/93, 3OB565/95, 10Ob143/99y

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Veröffentlicht am 27.04.1987
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 D

Rechtssatz

Zur Beurteilung des Mangels eines schutzwürdigen Interesses ist auch die Sachlage heranzuziehen, wie sie sich bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz ergeben hat, sofern diese Entwicklung Rückschlüsse darauf zuläßt, daß der Kündigungsgrund schon im Zeitpunkt der Aufkündigung gegeben war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070234

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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