RS OGH 1987/7/9 7Ob615/87, 7Ob565/88 (7Ob566/88), 1Ob538/89, 7Ob549/91, 6Ob583/91, 7Ob634/91, 1Ob123

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Veröffentlicht am 09.07.1987
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 D
MRG §30 Abs2 Z7 D

Rechtssatz

Insoweit ein schutzwürdiges Interesse zu beurteilen ist, sind auch nicht bloß die Umstände im Zeitpunkt der Aufkündigung maßgebend, es sind vielmehr auch die während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070320

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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