RS OGH 1991/6/13 7Ob552/91

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Veröffentlicht am 13.06.1991
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 E

Rechtssatz

Steht fest, daß der verstorbene Mieter diesen Kündigungsgrund bereits vor seinem Tod erfüllt hat, kann dieser Kündigungsgrund auch anstelle des § 30 Abs 2 Z 5 MRG gegen die Verlassenschaft geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070267

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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