Norm
MRG §30 Abs2 Z6 ERechtssatz
Steht fest, daß der verstorbene Mieter diesen Kündigungsgrund bereits vor seinem Tod erfüllt hat, kann dieser Kündigungsgrund auch anstelle des § 30 Abs 2 Z 5 MRG gegen die Verlassenschaft geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070267Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008