Norm
MRG §30 Abs2 Z8 BRechtssatz
Wenn die Wohnung für einen Dritten (Deszedenten) benötigt wird, richtet sich ein allfälliges Selbstverschulden nach dessen Verhältnissen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070601Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008