Norm
MRG §30 Abs2 Z13Rechtssatz
Der Kündigungsgrund der Veräußerung des Hauses (§ 30 Abs 2 Z 13 MRG) kann nur dann rechtswirksam vereinbart werden, wenn bei Vermietung des strittigen Bestandobjektes ein vernünftiger Kaufpreis nicht erzielbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070703Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010