RS OGH 1991/11/14 7Ob624/91

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Veröffentlicht am 14.11.1991
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Norm

MRG §30 Abs2 Z3 Fall2 C

Rechtssatz

Ein Verhalten im Zusammenhang mit den vereinbarten Dienstleistungen des Mieters als Teil des Mietzinses kann den Tatbestand nach § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG mitbegründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070430

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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