Norm
MRG §30 Abs2 Z8 BRechtssatz
Die Vorhersehbarkeit eines Wohnbedarfes wegen eines allfälligen Studiums eines Kindes in mehr als fünf Jahren ist zu wenig konkret, als daß die zwischenzeitige Vermietung ein Selbstverschulden begründen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070585Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008