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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
GebG 1957 §15 Abs3;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 123;Rechtssatz
Werden von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Anteile an mehreren GmbH gegen Gewährung neuer Aktien abgetreten, so unterliegt dieser Rechtsvorgang sowohl dem GebG nach § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG als auch dem KVG nach § 2. Dieser Rechtsvorgang ist daher gem § 15 Abs 3 GebG gebührenbefreit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987150082.X03Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009