RS Vwgh 1990/1/29 87/15/0082

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Veröffentlicht am 29.01.1990
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §15 Abs3;
GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;
KVG 1934 §2 Z3 lita;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 123;

Rechtssatz

Werden von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Anteile an mehreren GmbH gegen Gewährung neuer Aktien abgetreten, so unterliegt dieser Rechtsvorgang sowohl dem GebG nach § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 GebG als auch dem KVG nach § 2. Dieser Rechtsvorgang ist daher gem § 15 Abs 3 GebG gebührenbefreit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987150082.X03

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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