RS Vwgh 1990/1/29 87/15/0082

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Veröffentlicht am 29.01.1990
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 123;

Rechtssatz

Gegenstand der Gebühr ist die Abtretung von Rechten an sich, nicht der Gesellschafterwechsel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987150082.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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