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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186 Abs3;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 125;Rechtssatz
Bei Bemessung der Gesellschaftsvertragsgebühren gem § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG ist zufolge § 26 GebG iVm § 1 Abs 2 BewG der mit vorangehendem Einheitswertbescheid des Betriebsvermögens der Ges gem § 186 Abs 3 BAO festgestellte anteilige Einheitswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. In einem solchen Fall ist der Erwerber des Gesellschaftsanteiles im Gebührenverfahren an den so festgestellten Einheitswert unabhängig davon gebunden, daß der Einheitswertbescheid nicht an ihn ergangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987150137.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009