RS VwGH Erkenntnis 1989/10/16 88/16/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
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y27720; Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1965/05/13 1628/64 1 Stammrechtssatz

Der Austausch von Geschäftsanteilen an verschiedenen offenen Handelsgesellschaften unterliegt einer Gebühr auch dann, wenn an den verschiedenen offenen Handelsgesellschaften dieselben Personen beteiligt sind und einheitlich bilanziert wird.

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E 13.5.1965, 1628/64 #1 VwSlg 3278 F/1965

Im RIS seit
16.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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