RS Vwgh 1994/2/17 93/16/0160

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Veröffentlicht am 17.02.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/05 Wohnrecht Mietrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1090;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
MRG §21 Abs1 Z4;
MRG §21 Abs1 Z5;
MRG §21 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Hat der Leasinggeber für einen entsprechenden Versicherungsschutz des Vertragsgegenstandes zu sorgen, so ist die dafür vom Leasingnehmer an ihn zu leistende Zahlung ohne jeden Zweifel in das für die Bemessung der Gebühr nach § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG wertbestimmende Entgelt einzubeziehen, weil Versicherungsprämien betreffend das Bestandobjekt nach allgemeinem Verständnis zu den Betriebskosten gehören und Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage fallen (Hinweis E 30.5.1974, 974/73).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160160.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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