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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;Rechtssatz
Dem Mieter steht im konkreten Fall eine Kündigung ohne Pönalezahlungen nur bei einem schuldhaften Verhalten des Vermieters zu. Da die Geltendmachung des Kündigungsgrundes somit von einem schuldhaften Verhalten des anderen Vertragspartners abhängig ist, kann keine Rede davon sein, daß die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch diese Vereinbarung gewährleistet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160133.X09Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009