RS Vwgh 1994/3/24 93/16/0133

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Veröffentlicht am 24.03.1994
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Norm

GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;

Rechtssatz

Bei Verträgen auf bestimmte Dauer ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten Leistungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160133.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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