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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Beim Versicherungsvertrag handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Hinweis: Schauer, Einführung in das Österreichische Versicherungsvertragsrecht/2 27) und daher ist es naheliegend, das betreffende Entgelt, nämlich die vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Versicherungsprämien, in die anläßlich der Schätzung des Wertes iSd § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG der hier in Rede stehenden Vereinbarung (der Leasingnehmer hat dem Leasinggeber vor Übergabe des Fahrzeuges den Nachweis über den Abschluß einer Vollkaskoversicherung zu erbringen) anzustellenden Überlegungen einzubeziehen. Bei einer Schätzung müssen aber die herangezogenen Grundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die Behörde dazu Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom Abgabenpflichtigen substantiiert vorgetragene, relevante Behauptungen einzugehen hat (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch 422 letzter Absatz und 423 Abs 1 und 2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993160160.X08Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
14.08.2018