Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Vollzug / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: keine Folge; keine Vollzugstauglichkeit (Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Einschreiterin beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen den Bescheid des Präsidenten des Kreisgerichtes Wels vom 26. Juni 1990, Z Jv 952-33a/90; unter einem wird für diesen Antrag die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung begehrt. 2. Unter Bedachtnahme auf den Inhalt der vom Verfassungsgerichtshof beigeschafften Akten besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, daß der Bescheid auf einer rechtswidrigen generellen
Norm: ber... mehr lesen...
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Norm: ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitVfGG §85 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit;Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkungmangels Vorliegen einer Beschwerde
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde noch keine Beschwerde, sondern lediglich ein Antrag auf B... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Finanzstrafrecht
Rechtssatz: Stattgabe - Interessenabwägung - Formular Beschwerde wegen Abweisung einer (Administrativ-)Beschwerde gegen die Zurückweisung einer (Administrativ-)Beschwerde gegen die Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. (Zur Vollzugstauglichkeit vgl. Bv 05.02.88, B92/88, Bv ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: (Bestrafung gemäß §367 Z26 GewO iVm §9 VStG wegen Übertretung einer bescheidmäßig festgelegten Sperrstunde) Keine Folge hinsichtlich Geldstrafe (mangelnde Konkretisierung); die bescheidmäßig (im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid) festgelegte Sperrstunde ist nicht Beurteilungsgegenstand des... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages
Rechtssatz: Keine Folge Mangelnde Konkretisierung, keine näheren Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:B949.1990 Dokum... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Interessenabwägung keine Folge (Formular) Vorschreibung von Rechtsgeschäftsgebühr (§33 TP21 GebG) und Börsenumsatzsteuer. Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:B1013.1990 Dok... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Arbeitsrecht
Rechtssatz: Interessenabwägung keine Folge Formular (Hinweis auf §53b Abs2 VStG bezüglich Ersatzfreiheitsstrafe) Verhängung einer Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe wegen Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne Beschäftigungsbewilligung (§28 Abs1 Z1 litc AuslBG). Schlagworte Vf... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Marktordnung
Rechtssatz: (Abweisung eines "Wahrungsantrages" nach dem ViehWG) Folge Interessenabwägung wie bei B714/89; B732/90 Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:B955.1990 Dokumentnummer ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung mangels Parteistellung keine Folge, da der Antrag nicht hinreichend konkretisiert war (allgemeiner Hinweis auf "Verschlechterung der Umweltbedingungen") Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Baurecht
Rechtssatz: keine Folge Formel, Interessenabwägung (Beschwerde gegen Baubewilligung für Nachbargrundstück) Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:B805.1990 Dokumentnummer JFR_10099... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Grundverkehrsrecht
Rechtssatz: Folge, weil nach Abwägung aller berührten Interessen mit Blick auf die durch den angefochtenen Bescheid geschaffene Rechtslage für die privatrechtliche Rechtsposition des Beschwerdeführers ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwe... mehr lesen...
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Norm: Sbg SchischulG 1989 §8 Abs5 und 6 VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / Bewilligung. Versagung VfGG §85 Abs2 / Schischulrecht
Rechtssatz: Antrag auf aufschiebende Wirkung; keine Folge, weil nach Abwägung aller berührten Interessen mit der Ausübung der mit dem angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung durch den Beteiligten für den Beschw... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gesundheitswesen
Rechtssatz: Keine Folge, weil nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer kein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde durch die Schiedskommission nach der Krnt. KAO die Höhe der Pflegegebühr... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Wasserrecht
Rechtssatz: keine Folge Bescheid derzeit keinem Vollzug zugänglich (Beschwerde gegen Bescheid, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß §138 WRG 1959 - unter Fristsetzung - die Beseitigung an einem Gerinne künstlich geschaffener Hindernisse aufgetragen wurde; Bescheid vor Ablauf der zur Beseitigung gesetzten... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Marktordnung
Rechtssatz: Abweisung eines "Wahrungsantrages" gemäß ArtIV Abs2 ViehwirtschaftsG Folge 1) Die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde ist nicht Beurteilungsgegenstand im Verfanren über die aufschiebende Wirkung Interessenabwägung 1) Keine entgegenstehenden zwingenden öffentlichen Interessen; 2) Re... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Verweigerung einer Konzession Interessenabwägung (Folge) 1. Bescheid ist vollzugstauglich, da erst ab Rechtskraft des die Konzession versagenden Bescheides die gewerbliche Tätigkeit einzustellen ist (§376 Z37 Abs2 GewO 1973 idF BGBl. 399/1988); 2. keine zwingenden öffentlichen Interessen... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte
Rechtssatz: zwingende öffentliche Interessen keine Folge (Formel) Bestellung zum Verteidiger nach §41 Abs2 StPO (Verfahrenshelfer) gemäß §§45, 46 RAO. Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:B602.1989 ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Straßenverwaltung
Rechtssatz: Keine Folge Interessenabwägung (Enteigung von Grundflächen gemäß §§17 und 20 BStG; Ausbau einer Bundesstraße; Antragsteller haben ihre Interessen nicht hinreichend deutlich gemacht; öffentliches Interesse am sofortigen Ausbau überwiegt allfälliges Interesse der Antragsteller; großes Ver... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe
Rechtssatz: keine Folge gegeben Interessenabwägung (Bestrafung wegen einer Übertretung der Tir. FeuerpolizeiO, LGBl. 47/1978; Geldstrafe in der Höhe von S 2.500,-; Antragstellerin ist ihrer Konkretisierungspflicht nicht nachgekommen, inwiefern Sie durch die Aufnahme eines Kredites ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Interessenabwägung keine Folge (hinsichtlich der Geldstrafe); bezüglich der Ersatzfreiheitsstrafe wird auf §53b Abs2 VStG idF der Novelle BGBl. Nr. 516/1987 verwiesen Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß §367 Z15 GewO 1973 iVm der... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Interessenabwägung, Stattgebung Formel, Zusatz "weil für die Zweitbeschwerdeführerin mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre." (Beschwerde einer Molkerei und der an diese liefernden Landwirtinnen gegen die Vorschreibung zusätzlicher Absatzför... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: keine Folge gegeben zwingende öffentliche Interessen (Genehmigung einer Betriebsanlagenänderung im Fernwärmewerk Spittelau gem. §§74 Abs2, 77, 81 und 333 GewO 1973; Antragsteller könnten ihrer Beweislast hinsichtlich sofortiger, evidenter und gravierender Beeinträchtigung ihrer Gesundheit ni... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Folge gegeben Interessensabwägung/keine zwingenden öffentlichen Interessen (Entzug einer Gewerbeberechtigung "Zimmer- und Gebäudereiniger", §91 Abs2 iVm. §87 Abs1 Z1 sowie §13 Abs3 und 4 GewO 1973.) Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Cas... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte
Rechtssatz: zwingendes öffentliches Interesse keine Folge (Formular) Bestellung zum Amtsverteidiger (§41 Abs3 StPO) gemäß §§45 und 46 RAO. Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:B188.1990 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte Disziplinarrecht
Rechtssatz: Interessenabwägung Folge gegeben (Formular) Mit dem angefochtenen Beschluß der OBDK wurde ein Ablassungsbeschluß des Disziplinarrates behoben und zugleich ein Einleitungsbeschluß gemäß §29 DSt gefaßt. Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Baurecht
Rechtssatz: Interessenabwägung Abweisung (Formular) Anrainerbeschwerde gegen einen Vorstellungsbescheid, mit dem eine baubehördliche Bewilligung bestätigt wurde (§§7, 8 Tiroler Bauordnung). Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei
Rechtssatz: Folge, Interessensabwägung Befristetes Aufenthaltsverbot gemäß §3 FremdenpolizeiG trotz familiärer Bindung in Österreich. Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1990:B24.1990 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Versagung der Ausübung des Handelsgewerbes in einer weiteren Betriebsstätte gemäß §15 Z1 GewO 1973. Interessensabwägung Folge Der Vollzug eines Bescheides, mit dem die weitere Ausübung der Handelstätigkeit in einer weiteren Betriebsstätte untersagt wird, stellt aufgrund der daraus resultie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Eisenbahnrecht
Rechtssatz: keine Folge gegeben Interessenabwägung (Enteignungsbescheid gemäß §2 Abs2 Z3 und 4, §21 EEG 1954 zugunsten der Stadt Wien zur Errichtung der U-Bahnlinie U 3; Interessen an deren Errichtung überwiegen; Antragsteller bringt nur vor, daß der Nachteil für ihn darin bestünde, daß ihm keine ange... mehr lesen...