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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages wegen Aussichtslosigkeit;Zurückweisung des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkungmangels Vorliegen einer BeschwerdeRechtssatz
Im vorliegenden Fall wurde noch keine Beschwerde, sondern lediglich ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde eingebracht. Der Antrag, dem Verfahrenshilfeantrag die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, war daher zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B1041.1990Zuletzt aktualisiert am
10.11.2009