Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: (Verweigerung einer Konzession für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften). Interessenabwägung, Folge gegeben. Vollzugstauglichkeit des Bescheides im Hinblick auf §376 Z36 Abs2 GewO 1973 idF BGBl. Nr. 196/1988; keine zwingenden öffentlichen Interessen. Für die antragstellende Gesel... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Keine Folge Der angefochtene Bescheid, mit dem die Berufung der Antragstellerin gemäß §354 iVm. §356 Abs3 und 4 Gewerbeordnung 1973 als unzulässig zurückgewiesen wurde, ist zwar einem Vollzug zugänglich, weil im Falle der Aufhebung die Berufung der Antragstellerin die Rechtswirkungen gemäß §64... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte Disziplinarrecht
Rechtssatz: Interessenabwägung, Folge Unverhältnismäßiger, nicht wieder gut zu machender Nachteil bei der Strafe der Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft für drei Monate; es macht keinen Unterschied, ob die Strafe jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen wird. ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei
Rechtssatz: Stattgabe (Beschwerde gegen die Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes nach gerichtlicher Verurteilung wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässiger Körperverletzung; kein zwingendes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, weil der Beschwerdeführer nur... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: keine Folge Interessenabwägung (Vorschreibung von Aufenthaltsabgabe nach dem Tiroler AufenthaltsabgabeG; Interesse am sofortigen Vollzug überwiegt; Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, warum er durch die Aufnahme eines Kredites und die Zinsenbelastung schwe... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Interessenabwägung, Folge Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß §91 Abs2 GewO. Keine zwingenden öffentlichen Interessen; im Falle der Einstellung der Unternehmenstätigkeit schwerwiegende Folgen für den laufenden Geschäftsbetrieb. Schlagworte VfGH / Wirkung aufsch... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Gewerberecht
Rechtssatz: Zurückweisung einer Berufung gegen die Genehmigung der Durchführung eines Versuchsbetriebes mangels Parteistellung; §356 Abs4 iVm. §354 GewO 1973. Bescheid, mit dem die Berufung als unzulässig zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich einem Vollzug zugänglich, wei... mehr lesen...