Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVDEO §39 Z5 IVEEO §308KO §12
Rechtssatz: Ein Überweisungsbeschluß hinsichtlich einer gepfändeten Forderung, an der das Pfandrecht gemäß § 12 KO erloschen ist und der erst nach Konkurseröffnung dem betreibenden Gläubiger zugestellt wurde, ist unwirksam und vom Exekutionsgericht aufzuheben. Entscheidungstexte 3 Ob 314/52 Entscheidungstext OGH 04.06.1952 3... mehr lesen...
Norm: EO §308 B
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger, zu dessen Gunsten eine Drittschuldnerforderung gepfändet wurde (unter Vorbehalt des Überweisungsbeschlusses) ist zur Einbringung einer Drittschuldnerklage nicht legitimiert. Entscheidungstexte 2 Ob 333/52 Entscheidungstext OGH 14.05.1952 2 Ob 333/52 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §308 ALPfV §7
Rechtssatz: Wenn der Drittschuldner von der gepfändeten Lohnforderung tatsächlich die in der Exekutionsbewilligung genannten Beträge an den betreibenden Gläubiger auszahlt, kann dieser die Drittschuldnerklage nicht deshalb erheben, weil nach seiner Ansicht das Exekutionsgericht bei der Berechnung des unpfändbaren Teiles des Einkommens des Verpflichteten bezüglich verschiedener Zulagen von einer unrichtigen Rechtsansicht a... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §303EO §308 D1
Rechtssatz: Die Pfändung einer Forderung ohne Überweisung schließt eine Klage des Verpflichteten auf gerichtlichen Erlag nicht aus. Nach Überweisung der Forderung kann der Verpflichtete immer noch den über die einzutreibende Forderung hinausgehenden Teil der gepfändeten Forderung einklagen. Entscheidungstexte 2 Ob 16/52 Entscheidungstext OGH 16.01.1952 ... mehr lesen...
In einer vom Prozeßgericht erlassenen einstweiligen Verfügung wurde dem beklagten Ehemann aufgetragen, die eheliche Wohnung binnen acht Tagen zu verlassen und während der Dauer des Ehestreites nicht mehr zu betreten. Das Erstgericht bewilligte den auf § 354 EO. gestützten Exekutionsantrag der klagenden Ehegattin. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag mit der Begründung: ab, daß es sich um die Entfernung des Beklagten aus der ehelichen Wohnung handelt, demnach um eine Maßnahme... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Norm: EO §42 C4EO §294 M5EO §308
Rechtssatz: Die Aufschiebung einer Forderungsexekution ist auch nach Überweisung zur Einziehung noch möglich. Erst die Zahlung des Drittschuldners beendet die Exekution. Entscheidungstexte 1 Ob 734/50 Entscheidungstext OGH 10.01.1951 1 Ob 734/50 VersR 1951,103 = SZ 24/3 3 Ob 28/62 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Die betreibende Partei hat in ihrem Exekutionsantrage behauptet, daß der Verpflichtete im Betriebe seiner Gattin Dienste leiste, die üblicherweise entlohnt werden; sie hat außer der Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens auch die Festsetzung des Betrages begehrt, den ihr die Gattin des Verpflichteten zu bezahlen habe. Das Exekutionsgericht hat erhoben, daß der Verpflichtete in der Kleinlandwirtschafts- und Geflügelfarm seiner Gattin als Arbeiter tätig ist. Das Exekutionsgeri... mehr lesen...
Norm: EO §308 B
Rechtssatz: RG 8.8.1940, VIII 380/39 Der Gläubiger, dem durch das Exekutionsgericht eine Forderung seines Schuldners zur Einziehung überwiesen wurde, ist dem Schuldner zur Rechnungslegung verpflichtet. Veröff: DREvBl 1940/361 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105009 Dokumentnummer JJR_19400808_RG00002_0080RG00380_3900000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §20ABGB §168EO §308 D4
Rechtssatz: Hat der Überweisungsgläubiger mit dem Drittschuldner das Ruhen des Verfahrens vereinbart, so kann der dem Rechtsstreit als Nebenintervenient beigetretene Verpflichtete nach Ablauf der dreimonatigen Frist des § 168 ZPO die Fortsetzung des Verfahrens beantragen. Entscheidungstexte 3 Ob 524/38 Entscheidungstext OGH 30.08.1938 3 Ob 524/38... mehr lesen...
Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann trotz Überweisung der Forderung zur Einziehung das den Rechtsgrund der überwiesenen Forderung bildende Rechtsgeschäft wegen relativer Nichtigkeit anfechten. Der Drittschuldner kann gegen die Klage des Überweisungsgläubigers die absolute Nichtigkeit des Geschäftes einwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 843/37 Entscheidungstext OGH 23.11.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CcEO §294 AEO §308 C
Rechtssatz: Für die Aufrechnung gegenüber der Klage des Überweisungsgläubigers ist maßgebend, daß Gegenforderungen des Drittschuldners gegen den Verpflichteten im Zeitpunkt der Pfändung der eingeklagten Forderung aufrechenbar gegenüberstanden. Der Überweisungsgläubiger kann aber nicht weitere Forderungen des Verpflichteten, welche er nicht gepfändet hat, im Wege der Gegenaufrechnung geltend machen. ... mehr lesen...
Norm: EO §258EO §308
Rechtssatz: Der Inhaber eines gesetzlichen Verzugspfandrechtes an einer gepfändeten Forderung kann gegenüber einem Überweisungsgläubiger mit Klage nach § 258 EO wohl die Feststellung seines vorzugsweisen Befriedigungsrechtes, aber weder Einstellung der Exekution noch Überlassung der Rechtsstellung eines Überweisungsgläubiger verlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 700/37 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1396ABGB §1441EO §308 C
Rechtssatz: Der Drittschuldner ist nicht berechtigt, der Klage des Überweisungsgläubigers Einwendungen aus dem Verhältnis zwischen ihm und dem Überweisungsgläubiger entgegenzusetzen; insbesondere kann er nicht gegen die vom Überweisungsgläubiger eingeklagte Forderung eine ihm gegen den Überweisungsgläubiger zustehende Gegenforderung aufrechnen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §308
Rechtssatz: Die Überweisung zur Einziehung gibt nicht das Recht zur Abtretung der überwiesenen Forderung, auch können die Rechte aus der Überweisung nur mit der vollstreckbaren Forderung abgetreten werden, außer unter den Voraussetzungen und Förmlichkeiten des § 9 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 781/34 Entscheidungstext OGH 31.10.1934 3 Ob 781/34 Veröff: SZ 16/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425EO §308 B
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger kann in Ansehung des gegen den Erleger gepfändeten Erlages nicht die Rücknahme erklären. Die Zustimmung des Erlagsgegners zur Ausfolgung an den Überweisungsgläubiger setzt voraus, daß er den Erlag als zur Tilgung seines Anspruches geleistet annimmt. Entscheidungstexte 3 Ob 471/34 Entscheidungstext OGH 19.06.1934 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §308 B
Rechtssatz: Trotz Pfändung der Forderung kann der Verpflichtete mit Zustimmung des Überweisungsgläubigers die Klage gegen den Drittschuldner auf Erlag zu Gericht erheben. Entscheidungstexte 3 Ob 929/33 Entscheidungstext OGH 17.10.1933 3 Ob 929/33 SZ 15/210; ebenso bereits SZ 8/170 6 Ob 334/64 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Eine zwischen dem betreibenden Gläubiger und dem Verpflichteten getroffene Vereinbarung ist für den Drittschuldner unbeachtlich und kann daher dieser die Gültigkeit der Exekutionsbewilligung aus einem ihn nicht berührenden Grunde nicht bestreiten. Entscheidungstexte 1 Ob 668/33 Entscheidungstext OGH 26.07.1933 1 Ob 668/33 SZ 15/159 ... mehr lesen...
Norm: EO §17 Abs2EO §308 AEO §308 D4
Rechtssatz: Auf Klagen des Überweisungsgläubigers wegen Herausgabe von beweglichen körperlichen Sachen findet § 17 Abs 2 EO keine Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 150/33 Entscheidungstext OGH 14.02.1933 1 Ob 150/33 SZ 15/35 4 Ob 39/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 4 Ob 39/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Der Drittschuldner kann aus dem Verhältnisse des Verpflichteten zum Überweisungsgläubiger keine Einwendungen gegen diesen schöpfen. Entscheidungstexte 2 Ob 432/29 Entscheidungstext OGH 23.05.1929 2 Ob 432/29 SZ 11/121 7 Ob 152/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 7 Ob 152/55 ... mehr lesen...
Norm: EO §308 BGBG §63
Rechtssatz: Auf den Überweisungsgläubiger hat der § 63 GBG keine Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 79/29 Entscheidungstext OGH 06.02.1929 2 Ob 79/29 SZ 11/34 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0004012 Dokumentnummer JJR_19290206_OGH0002_0020OB00079_2900... mehr lesen...
Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Im Prozesse nach § 308 EO ist die Frage der Zulässigkeit der Überweisung nicht zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 589/28 Entscheidungstext OGH 31.10.1928 3 Ob 589/28 SZ 10/257 1 Ob 710/81 Entscheidungstext OGH 07.10.1981 1 Ob 710/81 Beisatz: Einwendung, daß die überwiesene Pachtzinsforder... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 D1
Rechtssatz: Der Eigentümer einer gepfändeten, aber nicht überwiesenen Forderung kann zwar allein als Kläger auftreten, aber nicht auf Zahlung, sondern nur auf gerichtlichen Erlag klagen. Entscheidungstexte 2 Ob 892/28 Entscheidungstext OGH 31.10.1928 2 Ob 892/28 SZ 10/314 3 Ob 53/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Der Drittschuldner kann trotz Anerkenntnisses des Bestandes der überwiesenen Forderung dem Überweisungsgläubiger die Einwendung entgegensetzen, daß der Verpflichtete seinerseits den der Forderung zugrunde liegenden Vertrag nicht erfüllt habe. Entscheidungstexte 1 Ob 192/26 Entscheidungstext OGH 16.03.1926 1 Ob 192/26 SZ 8/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §308 D4
Rechtssatz: Die Klage des betreibenden Gläubigers gegen den Drittschuldner auf gerichtlichen Erlag des Betrages der überwiesenen Forderung hat nicht zur Voraussetzung, daß vom Exekutionsgerichte ein Erlagsauftrag nach § 307 EO erlassen wurde und dieser fruchtlos geblieben ist. Entscheidungstexte 1 Ob 117/25 Entscheidungstext OGH 17.02.1925 1 Ob 117/25 SZ 7/48 ... mehr lesen...
Norm: EO §308 CEO §325
Rechtssatz: Bei der Exekution auf Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen nach §§ 325 ff EO ist der Drittschuldner nach Überweisung des gepfändeten Anspruches berechtigt, die vollstreckbare Forderung des betreibenden Gläubigers auch ohne dessen Einwilligung zu bezahlen. Entscheidungstexte 1 Rv 182/19 Entscheidungstext OGH 09.09.1919 1 Rv ... mehr lesen...