Norm
EO §308 D4Rechtssatz
Die Klage des betreibenden Gläubigers gegen den Drittschuldner auf gerichtlichen Erlag des Betrages der überwiesenen Forderung hat nicht zur Voraussetzung, daß vom Exekutionsgerichte ein Erlagsauftrag nach § 307 EO erlassen wurde und dieser fruchtlos geblieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0004155Dokumentnummer
JJR_19250217_OGH0002_0010OB00117_2500000_001