Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Dem Gläubiger der gepfändeten Forderung können auch solche Forderungen entgegengesetzt werden, die dem Drittschuldner zwar vor der
Begründung: des Pfandrechtes entstanden oder von ihm vor diesem Zeitpunkte erworben werden, aber erst nach diesem Zeitpunkte fällig und liquid wurden. Entscheidungstexte 7 Ob 472/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 472/... mehr lesen...
Norm: EO §308 D2ZPO §411
Rechtssatz: Ein Urteil zugunsten des Verpflichteten, das auf Erlag bei Gericht lautet, begründet die Einrede der Rechtskraft gegen den neuerlich klagenden Überweisungsgläubiger auch dann, wenn dieser nunmehr Zahlung begehrt. Entscheidungstexte 7 Ob 444/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob 444/55 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GABGB §1394EO §308 A
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann auch nach der Überweisung zur Einziehung die Forderung zedieren, jedoch nur unbeschadet der dem Überweisungsgläubiger aus der Überweisung zukommenden Rechte. Bei Wegfall der Rechte des Überweisungsgläubigers, wie zB bei der Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 6 EO, kommt der Zession volle Wirksamkeit zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 BiEO §294 M3EO §308 B
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation eines Überweisungsgläubigers gegen Beschluß des Pflegschaftsgerichtes hinsichtlich Verfügung über eine einem Minderjährigen gegen seinen Pächter zustehende Pachtzinsforderung (Pächter hat seine Forderungen zur Sicherstellung für den jährlichen Pachtschilling verpfändet und seine Einwilligung erteilt, daß seine Guthaben durch das Vormundschaftsgericht jeweils bis zur Bez... mehr lesen...
Norm: EO §308 D1
Rechtssatz: Zur Frage der Parteibezeichnung des Klägers im Drittschuldnerprozeß. Entscheidungstexte 4 Ob 133/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 133/55 RZ 1955,188 6 Ob 243/60 Entscheidungstext OGH 13.07.1960 6 Ob 243/60 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: EO §308 B
Rechtssatz: Zufolge der Überweisung einer Forderung zur Einziehung macht der Überweisungsgläubiger nicht ein ihm zustehendes Recht, sondern das Recht des Überweisungsschuldners in dessen Namen geltend, sodaß ihm auch diejenigen Befugnisse verwehrt sein müssen, welche eigenes Recht über den Anspruch zur Voraussetzung haben, wie sie nur durch Zession oder Überweisung an Zahlungsstatt erworben werden können (11.5.1955, 3Ob 225/55 =... mehr lesen...
Norm: EO §308 B
Rechtssatz: Zur Rechtsstellung des betreibenden Gläubigers. Entscheidungstexte 4 Ob 133/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 133/55 RZ 1955,188 3 Ob 139/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob 139/88 VersRdSch 1989,385 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: EO §308 D4JN §31ZPO §20
Rechtssatz: Berechtigung der streitgenössischen Nebenintervenienten im Drittschuldnerprozeß zur Stellung eines Antrages auf Delegierung nach § 31 JN. Entscheidungstexte 3 Ob 306/55 Entscheidungstext OGH 15.06.1955 3 Ob 306/55 SZ 28/161 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:R... mehr lesen...
Der Nebenintervenient auf der Seite der klagenden Partei hat die Delegierung der infolge Parteienvereinbarung gemäß § 104 JN. beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängigen Rechtssache an das Kreisgericht Krems a. d. D. mit der Begründung: beantragt, daß das streitgegenständliche Objekt, nämlich der der beklagten Partei gehörige K.-Keller, in Krems liege und die zu vernehmenden Zeugen mit Ausnahme eines einzigen in Krems wohnen. Die klagende Partei hat zu diesem Antrage kei... mehr lesen...
Der betreibenden Partei Margarethe W. wurde zur Hereinbringung eines Betrages von 83.333 S s. A. die Zwangsverwaltung des von der Verpflichteten betriebenen Apothekergewerbes bewilligt. Die betriebene Forderung wurde von Anna L. gepfändet und mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Dezember 1953 dem eingeantworteten Erben Dr. Emmerich Paul T. zur Einziehung überwiesen. Nun beantragt der Überweisungsgläubiger die Einstellung der Zwangsverwaltung nach § 39 Z. 6 EO.... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die gegen den Drittschuldner eingeleitete Exekution weiterzuführen (vgl auch 3 Ob 385/54). Entscheidungstexte 3 Ob 225/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 3 Ob 225/55 SZ 28/131 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EO §308 B
Rechtssatz: Die Ermächtigung des Überweisungsgläubigers geht nicht über die Grenzen des § 308 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 225/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 3 Ob 225/55 SZ 28/131 7 Ob 136/57 Entscheidungstext OGH 03.04.1957 7 Ob 136/57 European Case Law... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist zur Einstellung des bereits eingeleiteten Exekutionsverfahrens nicht befugt. Entscheidungstexte 3 Ob 225/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 3 Ob 225/55 28/131 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0003929 Dokumentnummer... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 11. August 1951 wurde Margarethe W. zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 83.333.33 S s. A. die Exekution durch Pfändung des von der Klägerin in Wien, XII., T.- Gasse betriebenen Apothekergewerbes und der derselben zugrunde liegenden Konzession bewilligt. Mit Beschluß vom 6. März 1953 wurde Margarethe W. zur Hereinbringung dieser vollstreckbaren Forderung die Verwertung durch Zwangsverwaltung bewilligt. Gegen diese Exekution brachte die Klägerin Kla... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §294 AEO §308 C
Rechtssatz: Durch die spätere Pfändung und Überweisung der titelmäßigen Forderung des Betreibenden, der bereits Exekution führt, durch einen Dritten erlangt der verpflichtete Drittschuldner kein Recht, sich gegen das gegen ihn laufende Exekutionsverfahren zu wehren (Oppositionsklage zu erheben!). Entscheidungstexte 3 Ob 696/54 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §308 ALPfV §6LPfV §9UnterhaltsschutzG §5
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Vereinbarung zwischen Drittschuldner und Verpflichteten, daß jede einzelne Lohnforderung mit deren Fälligkeit gegen die einzelne Unterhaltsforderung des Drittschuldners aufgerechnet werden soll. Entscheidungstexte 4 Ob 127/54 Entscheidungstext OGH 26.10.1954 4 Ob 127/54 EvBl 1955/30 S 57 = Arb 6097... mehr lesen...
Norm: EO §308 CLPfV §6LPfV §9
Rechtssatz: Die Einwendung des Drittschuldners im Drittschuldnerprozeß können sich nicht auf Umstände beziehen, die den Umfang des exekutionsfreien Teiles des Arbeitseinkommens des Verpflichteten zum Gegenstand haben. Entscheidungstexte 4 Ob 127/54 Entscheidungstext OGH 26.10.1954 4 Ob 127/54 Arb 6097 = EvBl 1955/30 S 57 = SozM 3E,135 ... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der auf Bezahlung von 1035 S gerichteten Drittschuldnerklage Folge. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt-Wien vom 3. Dezember 1952 sei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung des jetzigen Klägers als betreibenden Gläubigers von 2263 S s. A. gegen den Verpflichteten Alfred L. dessen Forderung aus Arbeitseinkommen als Provisionsvertreter des Beklagten und Drittschuldners bis zur Höhe von 10% gepfändet und zur Einziehung überwiesen worden.... mehr lesen...
Die Verpflichtete beantragte die Einstellung der bewilligten Zwangsverwaltung ihres gepfändeten Apothekergewerbes nach § 39 Z. 5 EO., weil die Forderung der betreibenden Partei gepfändet und zur Einziehung überwiesen worden sei. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil nach § 39 Z. 5 EO. die Exekution unter Aufhebung aller bisher vollzogenen Exekutionsakte nur dann einzustellen sei, wenn durch rechtskräftige Entscheidung die Exekution für unzulässig erklärt wurde. Das Rekursger... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVCEO §39 Z5 IVEEO §40EO §294 M4EO §308 A
Rechtssatz: In der Überweisung der gepfändeten Forderung liegt keine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Exekution, sondern nur eine Tatsache, welche die Durchsetzung des Anspruches seitens des Überweisungsschuldners solange ausschließt, als die Pfändung aufrecht besteht. Diese Tatsache berechtigt nicht zu einem Antrag nach § 40 EO oder zur amtswegigen Einstellung der ... mehr lesen...
Norm: EO §308 AZPO §234
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die spezielle Regelung des § 308 EO ist § 234 ZPO im Exekutionsverfahren nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 285/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 3 Ob 285/54 EvBl 1955/27 S 55 = SZ 27/139 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003905 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 615.30 s. A. und führt aus, ihr geschiedener Gatte Franz Sch. habe die Beklagte geheiratet und sei in ihrem Geschäft als Verkäufer tätig. Da er der Klägerin den gerichtlich verglichenen Unterhalt nicht leiste, habe sie gemäß § 10 EO. zu E 5947/53 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Lohnpfändung beantragt. Die Beklagte habe als Drittschuldnerin wahrheitswidrig erklärt, daß ihr Gatte bei ihr nicht beschäftigt sei.... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308USchG §4USchG §5
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 2 USchG sieht zum Unterschied von § 3 von der Fingierung eines Dienstverhältnisses ab. Er setzt daher weder die Pfändung noch die Überweisung einer Lohnforderung voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 72/54 Entscheidungstext OGH 18.05.1954 4 Ob 72/54 EvBl 1954/276 S 397 = SZ 27/133 ... mehr lesen...
Norm: EO §308 B
Rechtssatz: Inkassomandat der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes hinsichtlich des ihr nach Pfändung überwiesenen Teiles der vom Gläubiger eingeklagten Forderung. Entscheidungstexte 2 Ob 38/54 Entscheidungstext OGH 07.05.1954 2 Ob 38/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0004016 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §988EO §294 AEO §308
Rechtssatz: Zur Aufwertung einer gepfändeten und überwiesenen Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 304/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 304/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003916 Dokumentnummer JJR_19530527_OGH0002_0030OB00304_5300000_0... mehr lesen...
Norm: EO §308 A
Rechtssatz: Zulässigkeit der Pfändung und Überweisung zur Einziehung einer vom Verpflichteten gegen die betreibende Partei behaupteter Forderung. Entscheidungstexte 1 Ob 1117/28 Entscheidungstext OGH 03.01.1929 1 Ob 1117/28 SZ 11/6 3 Ob 159/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 3 Ob 159/53 EvBl 1953/252 S 325... mehr lesen...
In ihrer Klage bringt die Klägerin vor, die Beklagte verabreiche ihrem geschiedenen Mann August H. den Unterhalt und enthebe ihn dadurch der Notwendigkeit, einen Dienstposten anzunehmen. Sie habe Exekution in die Dienstbezüge des August H. gegen die Beklagte geführt, von dieser als Drittschuldnerin jedoch nichts bezahlt erhalten. In Wirklichkeit führe August H. den Betrieb der Beklagten völlig selbständig, sei dessen Chef, und es würde ihm in dieser Eigenschaft ein monatliches Entgelt... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 Abs2 IIEO §308 D4
Rechtssatz: Auch eine Drittschuldnerklage, die darauf gestützt ist, daß der Drittschuldner (Dienstgeber) das Zahlungsverbot bezüglich der Auszahlung der Dienstbezüge an den Verpflichteten (Dienstnehmer) nicht restlos befolgt hat und an der Vereitelung der Hereinbringung der Klagsforderung schuldhaft teilgenommen hat, ist ausschließlich vor dem Arbeitsgericht anhängig zu machen. Entscheidung... mehr lesen...
Das Berufungsgericht ist im Vorverfahren bei Prüfung der Berufungsakten zu der Überzeugung gelangt, daß zur Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit - unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte - die Arbeitsgerichte zuständig sind, dies deshalb, weil der betreibende Gläubiger, der eine ihm zur Einziehung überwiesene Forderung gegen den Drittschuldner geltend macht, in Vertretung des Verpflichteten einschreitet, und, weil das Arbeitseinkommen des Verpflichteten gepfändet und überwi... mehr lesen...
Zu E 593/51 und E 594/51 des Bezirksgerichtes Neumarkt wurde am 17. Dezember 1951 die Forderungsexekution zur Hereinbringung von vollstreckbaren Forderungen geführt. Die Zahlungs- und Einziehungsverbote wurden zugestellt. Am 14. Jänner 1952 wurde die Überweisung einer der gepfändeten Forderungen bewilligt. Am 15. Jänner 1952 wurde über das Vermögen des Verpflichteten der Konkurs eröffnet. Auf Antrag des Masseverwalters wurde mit Beschluß vom 4. Februar 1952 das Verwertungsverfahren ei... mehr lesen...