Norm
EO §294 ARechtssatz
Die Pfändung einer Forderung ohne Überweisung schließt eine Klage des Verpflichteten auf gerichtlichen Erlag nicht aus. Nach Überweisung der Forderung kann der Verpflichtete immer noch den über die einzutreibende Forderung hinausgehenden Teil der gepfändeten Forderung einklagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0003969Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019