Norm
EO §39 Z5 IIIERechtssatz
Ein Überweisungsbeschluß hinsichtlich einer gepfändeten Forderung, an der das Pfandrecht gemäß § 12 KO erloschen ist und der erst nach Konkurseröffnung dem betreibenden Gläubiger zugestellt wurde, ist unwirksam und vom Exekutionsgericht aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001394Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012