Norm
EO §308 CRechtssatz
Der Drittschuldner kann trotz Anerkenntnisses des Bestandes der überwiesenen Forderung dem Überweisungsgläubiger die Einwendung entgegensetzen, daß der Verpflichtete seinerseits den der Forderung zugrunde liegenden Vertrag nicht erfüllt habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0004072Dokumentnummer
JJR_19260316_OGH0002_0010OB00192_2600000_001