Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 9.10.1988 bei einem von Josef T***** als Lenker des bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW VW Golf verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 26.1.1989, 12 EVr 2756/88, wurde Josef T***** wegen der fahrlässigen Herbeiführung dieser Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4, 2.Deliktsfall StGB rechtskräftig verurteilt. Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Feldbach vom 13.2... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §303EO §308 AEO §312
Rechtssatz: Bevor eine Einstellung der Exekution erfolgt, gelten die Pfändung und die Überweisung für den Drittschuldner als aufrecht. Solange Zahlungsverbot und Überweisungsbeschluss wirksam bestehen, muss der Drittschuldner dem Überweisungsgläubiger zahlen. Entscheidungstexte 2 Ob 38/92 Entscheidungstext OGH 09.09.1992 2 Ob 38/92 ... mehr lesen...
Norm: EO §291EO §294 BEO §308 AEO §308 C
Rechtssatz: Steht fest, daß der Verpflichtete eine schwere Unfallverletzung erlitten hat, für die der Drittschuldner als Haftpflichtversicherer einstehen muß, so kann von ihm nicht erwartet werden, daß er entgegen dem rechtskräftigen Exekutions- und Überweisungsbeschluß die Schmerzengeldforderung des Verpflichteten in Abrede stellen sollte, auch wenn dieser das Schmerzengeldbegehren noch nicht geltend ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erwirkte beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen eine im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in der Folge kurz verpflichtete Partei) am 4. März 1988 einen Wechselzahlungsauftrag über S 45.000,-- s.A. und beantragte aufgrund dieses Exekutionstitels beim Exekutionsgericht Wien die Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung der der verpflichteten Partei gegen die Dritt... mehr lesen...
Norm: EO §294 M4EO §308 D4
Rechtssatz: Daß ein inländischer Gerichtsstand für die Drittschuldnerklage besteht reicht allein für die zur Annahme der inländischen Gerichtsbarkeit einer Exekution notwendige Inlandsbeziehung nicht aus. Entscheidungstexte 1 Ob 29/92 Entscheidungstext OGH 25.08.1992 1 Ob 29/92 European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Bezirksgericht die Klage auf Zahlung von S 11.697,84 sA. In kurzer Angabe der Tatsachen, auf welche sich der Anspruch gründet (§ 226 Abs. 1 ZPO, § 431 Abs. 1 ZPO), behauptete der Kläger, er habe gegen seinen Schuldner eine vollstreckbare Forderung von S 3.705,-- sA und S 7.992,84 an Kosten. Das Exekutionsgericht habe am 9.Jänner 1992 die Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten nach seinem Vermögensverzeichnis gegen den beklagten Drittsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Standort W*****, D*****gasse 35, gibt es sowohl die ***** Vermögensverwaltungs-GmbH (Beklagte) als auch die ***** Handels-GmbH. Für beide Gesellschaften fungierten S***** Z***** und W***** R***** E***** (Verpflichteter) vom 18. Februar 1988 bis 12. Juli 1989 als kollektiv zeichnungsberechtigte Geschäftsführer, wobei in der Zeit vom 13. Mai 1988 bis 12. Juli 1989 (zumindest formell) auch ein Dienstverhältnis des Verpflichteten zur Beklagten bestand. Der Verpfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beim Erstgericht ist zur AZ E 24/84 das Zwangsversteigerungsverfahren betreffend die im Eigentum der verpflichteten Parteien Benjamin und Yvona K***** stehende Liegenschaft EZ ***** KG Neumarkt/Land anhängig. Führende betreibende Gläubigerin ist die erstbeklagte Partei; die klagende Partei sowie die zweit- und siebentbeklagten Parteien sind als Hypothekargläubiger dem Zwangsversteigerungsverfahren beigetreten. Die klagende Partei, die ebenfalls Hypothekargläubig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der klagenden Partei als Tischler beschäftigt. Zur Hereinbringung einer Forderung von S 48.674,-- wurde K***** S***** als betreibendem Gläubiger mit Beschluß vom 10. November 1988 die Exekution durch Pfändung und Überweisung der Bezüge des Beklagten aus dessen Arbeitsverhältnis mit der klagenden Partei bewilligt; der Bewilligungsbeschluß wurde der klagenden Partei als Drittschuldnerin am 15. November 1988 zugestellt. Am 6. Dezember 1988 erst... mehr lesen...
Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Hat der Drittschuldner im Prozeß gegen seinen Gläubiger (Verpflichteten) nicht den Mangel der Aktivlegitimation eingewandt, kann er sich nicht gegenüber dem betreibenden Gläubiger auf die urteilsgemäße Erfüllung an den Verpflichteten berufen. Entscheidungstexte 9 ObA 229/91 Entscheidungstext OGH 15.01.1992 9 ObA 229/91 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch schloß der Beklagte, der geltend gemacht hatte, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, mit der klagenden Partei am 11. Dezember 1989 einen Vergleich, in dem sich diese verpflichtete, ihm einen Betrag von S 120.273 netto - der sich, wie festgehalten wurde, aus S 98.534 Trennungsgeld, S 9.539 Spesen und S 12.200 Urlaubsabfindung zusammensetze - zu bezahlen. Mit einem am 15. Dezember 1989 beim Be... mehr lesen...
Norm: EO §308 AEO §313
Rechtssatz: Hat der Drittschuldner auf Grund des Überweisungsbeschlußes den betreibenden Gläubiger befriedigt, kann der Verpflichtete den Betrag von ihm nicht noch einmal verlangen, weil die Exekution unstatthaft sei. Entscheidungstexte 3 Ob 83/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 3 Ob 83/91 2 Ob 38/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zuletzt von der Beklagten die Zahlung von S 1,080.000 samt stufenweisen Zinsen durch Gerichtserlag zugunsten mehrerer (gegen die Klägerin Forderungsexekution führender) Gläubiger und stellte ein - nicht mehr einen Gegenstand des Revisionsverfahrens bildendes - Feststellungsbegehren. Sie begründete das Leistungsbegehren damit, die Beklagte habe das von der Klägerin in W***** betriebene Unternehmen "S*****" (Kinderschuh-Modegeschäft) um S 1,0... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung an Prozeß- und Exekutionskosten bewilligte das Erstgericht der betreibenden Bank am 9. November 1990 gegen den verpflichteten Masseverwalter die Forderungsexekution durch Pfändung und Überweisung der Ansprüche aus drei Kontoverträge bei einer anderen Kreditunternehmung. Der Masseverwalter verband seine am 13. Dezember 1990 erhobene Klage auf Unzulässigerklärung dieser Exekutionsführung mit einem Aufschiebungsantrag... mehr lesen...
Norm: EO §308 D1JN §55 Abs3ZPO §500 I
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes der Klage, die vom betreibenden Gläubiger gegen den Drittschuldner eingebracht wird, ist nur der überwiesene Teil, nicht aber gem § 55 Abs 3 JN der Gesamtbetrag der noch unberichtigten gepfändeten Forderung. Entscheidungstexte 7 Ob 675/90 Entscheidungstext OGH 06.12.1990 7 Ob 675/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Abgabenforderung von S 6,396.673 wurde mit Bescheid vom 28. März 1980 die dem Beklagten gegen die Konkursmasse der A*** GmbH zustehende Forderung von S 261.294,16 sA gepfändet und der klagenden Partei gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen. Der Masseverwalter erlegte den von der Gemeinschuldnerin dem Beklagten geschuldeten Betrag an Kapital und Zinsen, zu... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Salzburg bewilligte der Klägerin auf Grund des vollstreckbaren Wechselzahlungsauftrages des Bezirksgerichtes Salzburg vom 24. April 1987, 12 C 872/87, zu 6 E 7517/87 am 17. November 1987 die Exekution zur Hereinbringung des Betrages von S 26.403 samt Zinsen und Kosten durch Pfändung der der verpflichteten Partei Annemarie K*** aus der Alters- oder Invaliditätspension gegen die nunmehrige beklagte P*** DER A*** als Drittschuldnerin zustehenden Forderu... mehr lesen...
Begründung: Ernst A*** hatte seine Lohnforderungen der klagenden Partei verpfändet, wovon sein Dienstgeber verständigt worden war. Später wurden dieselben Lohnforderungen u.a. zugunsten der beklagten Partei gepfändet. Der Drittschuldner erlegte gemäß § 307 Abs 1 EO einen Betrag von 43.609 S und später weitere Mehrbeträge. Ein von der klagenden Partei im Exekutionsverfahren gestellter Ausfolgungsantrag wurde mit der
Begründung: auf den Rechtsweg verwiesen, es fehlten die Zustimmungs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 22. Dezember 1988, ON 54, hat das Erstgericht das Meistbot von S 2,500.000,- für die am 8. April 1988 der betreibenden Partei und Pfandgläubigerin K*** Gesellschaft mbH Nfg. KG zugeschlagene Liegenschaft EZ 1036 KG Mariahilf wie folgt zugewiesen: 1. der R*** Ö*** auf Grund ihres zu TZ 11.221/88 mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 31. Oktober 1988, 52 E 298/88, einverleibten Afterpfandrechtes auf das in COZ 3 einverleibte Pfandrecht ... mehr lesen...
Norm: EO §308 AEO §308 D4JN §1 BIa
Rechtssatz: Durch die Pfändung einer Forderung wird die Natur des Anspruches nicht verändert. Die Überweisung zur Einziehung berechtigt den betreibenden Gläubiger gemäß § 308 EO lediglich, die Forderung so geltend zu machen, wie sie dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner zusteht; die Rechtsstellung des Drittschuldners bleibt unverändert: Ein öffentlich-rechtlicher Anspruch wird daher durch die Pfändung un... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Klagenfurt bewilligte der Klägerin am 19. August 1987 zur Hereinbringung ihrer Unterhaltsforderung von S 91.474,77 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten Ottokar L*** gegenüber der Beklagten zustehenden Pensionsbezüge. Mit der vorliegenden Drittschuldnerklage begehrt die Klägerin von der Beklagten die Zahlung von S 3.300,-- sA, da sich die Beklagte geweigert habe, von der Pensionssonderzahlung, die der Verpflichtete fü... mehr lesen...
Norm: EO §308 AEO §308 D4
Rechtssatz: Unklarheiten der Exekutionsbewilligung dürfen grundsätzlich nicht dem Drittschuldner angelastet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 62/89 Entscheidungstext OGH 14.06.1989 9 ObA 62/89 JBl 1990,196 = Arb 10804 = SZ 62/108 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0003902 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1ASGG §52 Z2EO §308 AEO §308 D4
Rechtssatz: Beim Begehren des Überweisungsgläubigers um Auszahlung der Sonderzahlung zur Pension des Verpflichteten handelt es sich nicht um eine Arbeitsrechtssache iSd § 50 Abs 1 iVm § 52 Z 2 ASGG. Eine solche könnte nur vorliegen, wenn die Drittschuldnerklage des Überweisungsgläubigers gegen den Arbeitgeber des Verpflichteten gerichtet wäre. Daran kann der ins Treffen geführte Umstand, daß ein... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1EO §308 AEO §308 D4GSVG §194
Rechtssatz: Beim Begehren des Überweisungsgläubigers um Auszahlung der Sonderzahlung zur Pension des Verpflichteten handelt es sich nicht um eine Sozialrechtssache iSd § 65 Abs 1 ASGG; bei der Streitigkeit über die Höhe des pfändbaren Teils einer bereits bescheidmäßig festgestellten Versicherungsleistung geht es allein um die Frage, an wen die Pensionsleistung zur Gänze oder zum Teil erbracht werd... mehr lesen...
Begründung: Während eines anhängigen Zwangsversteigerungsverfahrens brannte am 9.April 1987 ein auf der zu versteigernden Liegenschaft stehendes Haus ab, was die Verpflichtung des Feuerversicherers zur Zahlung einer Versicherungssumme von 1,957.220 S begründete. Der Feuerversicherer stellte den Antrag auf Annahme des gerichtlichen Erlags dieses Betrages gemäß den §§ 307 EO und 1425 ABGB, weil die Versicherungssumme von mehreren Gläubigern der beiden Liegenschaftseigentümer in Ansp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Landesgericht Salzburg bewilligte der Klägerin am 5. Februar 1986 zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Teilforderung von DM 50.000 sA unter anderem die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten Dieter K*** gegen die Beklagte angeblich zustehenden Arbeitseinkommens. Der diesbezügliche Exekutionsantrag nahm auf eine "Nachricht im Anhang" Bezug, welche die in Betracht kommenden Bestimmungen der §§ 3, 5, 7, 8 und 9 des Lohnpfändungsgesetzes wiedergab... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 AEO §308 CLPfG §5
Rechtssatz: Wird eine Forderungsexekution beantragt, hat sich schon das Bewilligungsgericht, allenfalls später das Exekutionsgericht, mit der Frage zu befassen, welches Recht anzuwenden ist. Diesbezüglich kommt die Initiative dem Verpflichteten zu. Es erfordert schon der Schutz des Drittschuldners, daß ihm gegenüber eine klare und eindeutige vollstreckungsrechtliche Lage geschaffen und ihm nicht das Risi... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 AEO §308 CLPfG §5 ffVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6
Rechtssatz: Die Prüfung der Höhe des Überweisungsbetrages nach Maßgabe des Rechtsbestandes der gepfändeten Forderung hat im Drittschuldnerprozeß im Rahmen der durch das Bewilligungs- und Exekutionsgericht vorgegebenen Pfändungsbeschränkungen zu erfolgen. Entscheidungstexte 9 ObA 19/88 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 AEO §308 CLPfG §5 ffVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6
Rechtssatz: Im Drittschuldnerprozeß ist die Gültigkeit der Pfändung nicht mehr zu überprüfen. Entscheidungstexte 9 ObA 19/88 Entscheidungstext OGH 01.06.1988 9 ObA 19/88 SZ 61/40 6 Ob 545/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 6 Ob 545... mehr lesen...
Norm: EO §294EO §308 AEO §308 CLPfG §5 ffVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6
Rechtssatz: Die Einschränkung des Exekutionsvollzugs durch die Bestimmungen des LPfG gilt nicht nur für die Verwertung, sondern auch schon für die Pfändung. Entscheidungstexte 9 ObA 19/88 Entscheidungstext OGH 01.06.1988 9 ObA 19/88 SZ 61/140 Schlagwort... mehr lesen...