Norm
EO §308 CRechtssatz
Der Verpflichtete kann trotz Überweisung der Forderung zur Einziehung das den Rechtsgrund der überwiesenen Forderung bildende Rechtsgeschäft wegen relativer Nichtigkeit anfechten. Der Drittschuldner kann gegen die Klage des Überweisungsgläubigers die absolute Nichtigkeit des Geschäftes einwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0004052Dokumentnummer
JJR_19371123_OGH0002_0030OB00843_3700000_001