Die Antragstellerin ist die Schwiegertochter der Antragsgegner. Der Erstantragsgegner betreibt ein Lohnfuhrwerksunternehmen und besitzt die Genehmigung für die Ausübung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, die Zweitantragsgegnerin betreibt einen Weingroßhandel, eine Gastwirtschaft sowie eine Sodawassererzeugung. Alois M jun, der Gatte der Antragstellerin, erhielt von ihr ein Heiratsgut von 40.000 DM. Mindestens 30.000 DM hievon legte er in dem Unternehmen seiner Eltern an. Mit rec... mehr lesen...
Norm: EO §294 M4EO §308 D4EO §378 Abs2 B
Rechtssatz: Die bloße Pfändung einer Forderung (ohne Überweisung) berechtigt den betreibenden Gläubiger nicht zur Drittschuldnerklage, daher auch nicht zur Erwirkung einer einsteiligen Verfügung gegen den Drittschuldner. Der betreibende Gläubiger erwirbt durch die bloße Pfändung auch keine (durch die Überweisung) bedingte Forderung gegen den Drittschuldner (vgl JBl 1961,277). Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §308 D4ZPO §20 III
Rechtssatz: Im Rechtsstreit des Überweisungsgläubigers gegen den Drittschuldner ist der Verpflichtete Nebenintervenient nach § 20 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 16/69 Entscheidungstext OGH 11.04.1969 4 Ob 16/69 Veröff: SozM 4A,347 6 Ob 106/01h Entscheidungstext OGH 20.12.2001 6 Ob 106/01h Bei... mehr lesen...
Zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 203.694.65 S und der Kosten von 1097.78 S und 1097.78 S wurden der klagenden Partei gegen den bei der beklagten Partei als Vertreter beschäftigten Franz K. mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 18. März 1965, GZ. 3 E .../65, die gepfändeten Bezüge des Verpflichteten bis zur Höhe der vollstreckten Forderung gegenüber dem Dienstgeber zur Einziehung überwiesen. In der Drittschuldneräußerung hat die beklagte Partei die Forderung... mehr lesen...
Norm: EO §308 C
Rechtssatz: Der Drittschuldner kann dem Überweisungsgläubiger die gleichen Einwendungen entgegensetzen wie dem Verpflichteten. Entscheidungstexte 4 Ob 5/69 Entscheidungstext OGH 28.01.1969 4 Ob 5/69 SZ 42/14 = EvBl 1969/223 S 327 = Arb 8591 = SozM 3E,397 4 Ob 16/69 Entscheidungstext OGH 11.04.1969 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CcEO §294 AEO §308 C
Rechtssatz: Der Dienstgeber, der vor der Gehaltspfändung eine Vereinbarung mit seinem Dienstnehmer (dem Verpflichteten) getroffen hat, wonach sich dieser zur Gutmachung eines dem Dienstgeber deliktisch zugefügten Schadens im Kompensationswege gegen die jeweils ihm erwachsenden Ansprüche auf Provision, soweit sie über das ihm gesetzlich zustehende Existenzminimum hinausgehen, verpflichtet hat, kann auch dem ... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2EO §308 BKO §10KO §81 ff
Rechtssatz: § 10 KO steht einer Exekutionsführung nach den §§ 294 ff EO, wobei Drittschuldner eine Konkursmasse ist, nicht entgegen. Das Zahlungsverbot ist nur an den Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Drittschuldners, nicht auch noch an die Konkursmasse selbst zu richten. Entscheidungstexte 3 Ob 158/68 Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Über das Vermögen des Georg K. wurde am 15. Juli 1964 und über das der Margarethe K. am 1. September 1964 der Konkurs eröffnet. Die klagenden Parteien meldeten im Konkurs des Georg K. unter PZl. 84 und im Konkurs der Margarethe K. unter PZl. 76 eine Forderung von 110.000 S s. A. als Gesamtschuld aus dem Titel der ungerechtfertigten Bereicherung als Konkursforderung dritter Klasse an. Die Forderung wurde vom Masseverwalter in beiden Konkursen bestritten. Mit Beschluß vom 5. Febru... mehr lesen...
Norm: EO §308 D1KO §110
Rechtssatz: Klagslegitimation des Verpflichteten nach § 110 KO bezüglich des nicht gepfändeten und nicht überwiesenen Teiles der Forderung. Entscheidungstexte 5 Ob 313/66 Entscheidungstext OGH 20.10.1966 5 Ob 313/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0004124 D... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §37 OEO §308 D4
Rechtssatz: Macht der Kläger geltend, daß ihm eine vollstreckbare Geldforderung des Beklagten, zu deren Hereinbringung der Beklagte gegen ihn eine Fahrnisexekution führt, zur Hereinbringung seiner eigenen vollstreckbaren Geldforderung durch ein (mit der Zustellung an den Beklagten rechtswirksam gewordenes) Zweitverbot überwiesen worden sei, so ist die Klage richtig als Widerspruchsklage nach § 37 Abs 1 EO (nicht... mehr lesen...
Norm: EO §294 M4EO §308 A
Rechtssatz: Eine Zahlung des Drittschuldners an den Verpflichteten nach Zustellung des Zahlungsverbotes gilt als nicht geschehen; der Drittschuldner hat an den Überweisungsgläubiger neuerlich zu leisten (so auch schon 3 Ob 132/60). Entscheidungstexte 5 Ob 33/65 Entscheidungstext OGH 18.03.1965 5 Ob 33/65 1 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §308 D2ZPO §233
Rechtssatz: Keine Streitanhängigkeit im Verhältnis zwischen den Prozessen "Überweisungsgläubiger gegen Drittschuldner" und "Verpflichteter gegen Drittschuldner". Entscheidungstexte 6 Ob 334/64 Entscheidungstext OGH 16.12.1964 6 Ob 334/64 2 Ob 347/69 Entscheidungstext OGH 15.01.1970 2 Ob 347/69 ... mehr lesen...
Norm: EO §294 AEO §308 D1
Rechtssatz: Die Forderungspfändung verhindert jede Klage auf Zahlung, auch wenn die vollstreckbare Forderung den Betrag der gepfändeten Forderung nicht erreicht. Bezüglich des Überschusses kann vom Verpflichteten im letzteren Fall auch dann auf Erlag geklagt werden, wenn die gepfändete Forderung bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger beantragte auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 11. März 1960, 5 Cg 617/59, unter Berufung auf § 10 Abs. 2 LohnpfändungsG. wider den Verpflichteten mit der Behauptung, daß der Verpflichtete in der Landwirtschaft seiner Gattin Anna L. unbezahlte Arbeit leiste, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 14.861 S 40 g und der Kosten die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei als ständig unentgeltlich Arbeit Lei... mehr lesen...
Begründung: Dem Rechtsanwalt Dr. Alfred Fürst wurde die von ihm gepfändete Forderung des Verpflichteten Stefan N***** gegen den Drittschuldner Karl M***** „auf Grund eines Gesellschaftsverhältnisses, Schadenersatzes oder sonstigen Rechtstitels" im Betrage von S 30.000,-- mehr oder weniger mit Beschluss des Exekutionsgerichtes Wien vom 16. 7. 1958, 16 E 5800/58-1, zur Einziehung überwiesen. Am 22. 12. 1959 brachte „Stefan N*****, vertreten durch den Überweisungsgläubiger zu 16 E 5800... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052EO §308 C
Rechtssatz: Wird eine Forderung gepfändet und überwiesen, bei welcher die Leistung von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, so kann der Drittschuldner, der nach Zustellung der Exekutionsbewilligung gezahlt hat, dem betreibenden Gläubiger immer noch einwenden, daß der Verpflichtete die Gegenleistung nicht erbracht habe. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Auf Grund des Vergleiches vom 1. März 1957 wurde dem Hans B. als betreibender Partei wider Horst K. als verpflichtete Partei vom Erstgericht mit Beschluß vom 8. September 1958, E 1065/58-1, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 11.000 S s. A. die Exekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung der der verpflichteten Partei gegen Johann M. auf Grund des gerichtlichen Vergleichs des Landesgerichtes Klagenfurt vom 28. August 1958, 14 Cg 147/58, zustehenden Forderun... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §9EO §308
Rechtssatz: Wird einem betreibenden Gläubiger die Pfändung und Überweisung einer Forderung bewilligt, für die bereits ein Exekutionstitel des Verpflichteten gegen den Drittschuldner besteht und ist dies dem betreibenden Gläubiger bekannt, so ist er berechtigt, als Überweisungsgläubiger auf Grund des Exekutionstitels des Verpflichteten gegen den Drittschuldner unmittelbar Exekution zu führen; eine trotzdem eingebrachte... mehr lesen...
Norm: EO §306EO §308 A
Rechtssatz: Exekution gegen Drittschuldner auf Grund eines zwischen Verpflichteten und Drittschuldner abgeschlossenen Vergleiches. Entscheidungstexte 3 Ob 384/59 Entscheidungstext OGH 27.11.1959 3 Ob 384/59 RZ 1960,84 8 Ob 554/83 Entscheidungstext OGH 15.12.1983 8 Ob 554/83 Beisatz: Liegt bereit... mehr lesen...
Zur Hereinbringung einer Gebührenforderung wurde der klagenden Partei das Arbeitseinkommen des Josef K. bei der beklagten Bauunternehmung zur Einziehung überwiesen. Mangels Zahlung erhob die klagende Partei die Drittschuldnerklage. Die Beklagte bestritt den Anspruch nur mit der Begründung: , daß es sich bei der Lohnforderung des Josef K. um eine Holschuld handle und der klagenden Partei mitgeteilt worden sei, daß die einbehaltenen Beträge zur Abholung im Unternehmen der beklagten Partei... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Krems vom 7. Juni 1957, S 5/57-2, wurde über das Vermögen der Verlassenschaft nach Ing. Friedrich Z. auf Antrag des Schuldners der Konkurs eröffnet. Der Betrieb des dem Erblasser und seiner Gattin gehörigen PKWs. war bei der E.-Unfall- und Schadenversicherungsgesellschaft gegen Haftpflicht versichert. Die genannte Gesellschaft hat nunmehr unter Berufung auf § 156 Abs. 3 VersVG. und § 1425 ABGB. die Versicherungssumme von 40.000 S bei Gericht hinterlegt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425EO §308 B
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger und Forderungsprätendent bedarf keiner Zustimmungserklärung eines anderen Forderungsprätendenten zur Ausfolgung eines gepfändeten, hinterlegten Betrages. Entscheidungstexte 3 Ob 396/57 Entscheidungstext OGH 08.01.1958 3 Ob 396/57 6 Ob 153/08f Entscheidungstext OGH 07.08.20... mehr lesen...
Norm: EO §308 AZPO §234
Rechtssatz: Die nach Klagserhebung erfolgte Pfändung und Überweisung der eingeklagten Forderung ändert an der Klagslegitimation nichts und hat nur zur Folge, daß statt auf Zahlung an den Kläger auf gerichtlichen Erlag zu erkennen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 580/57 Entscheidungstext OGH 18.12.1957 7 Ob 580/57 1 Ob 464/58... mehr lesen...
Norm: EO §308 D1ZPO §235 B
Rechtssatz: Keine Klagsänderung, sondern nur eine jederzeit zulässige Richtigstellung der Parteibezeichnung, wenn die ursprüngliche Bezeichnung "klagende Partei: A.B., vertreten durch N.N. als Überweisungsgläubiger gem § 308 EO" geändert wird in: "klagende Partei: N.N.". Entscheidungstexte 7 Ob 437/57 Entscheidungstext OGH 16.10.1957 7 Ob 437/57 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 BEO §294 M5EO §308 A
Rechtssatz: Aufschiebung der Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung. Die Aufschiebung hat die Aufhebung der Überweisung nicht zur Folge, sondern nur die Hemmung der im übrigen aufrecht bleibenden Rechte aus dem Überweisungsbeschluß. Der Drittschuldner darf demnach eine weitere Zahlung an den betreibenden Gläubiger nicht mehr leisten. Er darf andererseits auch nicht an den Verpflichteten zahlen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333AgbEO §74EO §308 A
Rechtssatz: Der im Verzug befindliche Drittschuldner muß gesetzliche Verzugszinsen zahlen, gleichgültig, ob der ihn belangende Überweisungsgläubiger im eigenen Namen oder aber als Vertreter des Verpflichteten auftritt. Die Verzugszinsen werden von der Forderungspfändung mit erfaßt (Abgabenschuld). Entscheidungstexte 2 Ob 245/56 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Zu C 163/50 des Bezirksgerichtes Bad Aussee erwirkten die verpflichteten Parteien gegen Else M., Alfons W., Eugen W., Marianne K., Edith W. und Daisy Ch. (im folgenden als Beteiligte bezeichnet) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung im Betrage von 200.000 S. Nach Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung durch den Obersten Gerichtshof stellten die Beteiligten einen Antrag auf Festsetzung des Ersatzes gemäß § 394 EO. und auf Überweisung der Kaution von 20... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 CcEO §308 C
Rechtssatz: Zur Frage, ob und inwieweit ein Überweisungsschuldner noch die Möglichkeit hat, seine Forderung gegen Drittschuldner einzuklagen oder einzutreiben, und der Einwendung von Gegenforderungen (mit zahlreichen Judikatur - und Literaturzitaten). Entscheidungstexte 7 Ob 135/56 Entscheidungstext OGH 04.04.1956 7 Ob 135/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §308 D1
Rechtssatz: Zur Parteistellung des Überweisungsgläubigers im Drittschuldnerprozeß. Entscheidungstexte 3 Ob 597/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 597/55 JBl 1956,343 (mit Besprechung von Schima) 2 Ob 552/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 2 Ob 552/56 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §308 D3
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger trägt das Kostenrisiko (grundsätzlich!). Entscheidungstexte 3 Ob 597/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 597/55 JBl 1956,343 (mit Besprechung von Schima) 3 Ob 162/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 3 Ob 162/59 3 Ob 484... mehr lesen...