RS OGH 1936/10/21 1Ob627/36

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1936
beobachten
merken

Norm

ABGB §1396
ABGB §1441
EO §308 C

Rechtssatz

Der Drittschuldner ist nicht berechtigt, der Klage des Überweisungsgläubigers Einwendungen aus dem Verhältnis zwischen ihm und dem Überweisungsgläubiger entgegenzusetzen; insbesondere kann er nicht gegen die vom Überweisungsgläubiger eingeklagte Forderung eine ihm gegen den Überweisungsgläubiger zustehende Gegenforderung aufrechnen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 627/36
    Entscheidungstext OGH 21.10.1936 1 Ob 627/36
    SZ 18/176

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0004068

Dokumentnummer

JJR_19361021_OGH0002_0010OB00627_3600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten