Norm
ABGB §1396Rechtssatz
Der Drittschuldner ist nicht berechtigt, der Klage des Überweisungsgläubigers Einwendungen aus dem Verhältnis zwischen ihm und dem Überweisungsgläubiger entgegenzusetzen; insbesondere kann er nicht gegen die vom Überweisungsgläubiger eingeklagte Forderung eine ihm gegen den Überweisungsgläubiger zustehende Gegenforderung aufrechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0004068Dokumentnummer
JJR_19361021_OGH0002_0010OB00627_3600000_001